254
Anmerkungen
Zug, Schwyz, Luzern, Uri und den Gotthard. Diese Hauptverbindung ist einzig allein durch das Silltal zu suchen, das nicht jene Schwierigkeiten darbietet, vor denen man zurückschrecken sollte. Diese Straße erscheint besonders wichtig; wenn einmal die Aussichten für die Eisenbahn nach Basel besser und fester werden sollten.
42 ) In dein Gutachten über Straßenkorrekturen in Frauenfeld (Schweiz) verurteilt Negrelli sehr scharf zwei Vorschläge, welche die neuen Straßen quer durch die Häuser führen und die Straßenniveaus ohne Beachtung der Höhenlage der angrenzenden Häuser heben und senken wollten. Freilich ist auch er nicht starrköpfig, wo das Unerläßliche vor Augen steht; so schaltet er in seinem Entwürfe entschlossen eine alte Brücke aus, um deren Erhaltung willen die Projektanten ein ganzes Stadtviertel zu zerstören beabsichtigten.
* 3 ) An dem Wettbewerbe hatten sich die Oberingenieure Donegani aus Mailand und Jacquind aus Nancy, die Ingenieure Sinner aus Bern, Oberrieth aus Bern, Inspektor Mosca, Ingenieur Ferry und Ingenieur Wurstemberger beteiligt. Wurstemberger war Projektant der Hängebrücke, der er eine Gesamtbreite von 29 Schuh gab; die Drahtseile sollten eine Spannweite von 362 Schuh bei einer Gesamtlänge von 539 Schuh erhalten; ihm erschien eine Steinbrücke „lourd et desagreable“.
4 *) Die Brücke übersetzt in einer Höhe von 30 m über dem Wasserspiegel die Aar mit einem Bogen von 50 m Spannweite.
45 ) Für die erste Erprobung der 16 Berner Fuß breiten Drahtbrücke war eine Belastung von 6 sich kreuzenden Wägen mit je 35 Quintaux Last und von 50 Personen auf den Gehwegen vorgeschrieben. Die zweite Erprobung sollte nach einem Jahre, wenn die Mauern die notwendige Solidität erreicht haben, in Gegenwart von Experten stattfinden, und sollte die Brücke hiebei eine gleichmäßig verteilte Last von 110 km auf 1 m 2 tragen. Der Konzessionär durfte 80 Jahre hindurch einen Brückenzoll erheben, war aber zur Erhaltung, Reinigung, Beleuchtung, Feuerversicherung verpflichtet. Nach Maßgabe des Baufortschrittes erhielt der Konzessionär von der Brückenbaukommission 300.000 Francs, die vom 15. Jahre an mit 2%, vom 30. Jahre an mit 4% zu verzinsen