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der Vorstand des Deutschen Samaritervereines die Güte, durch einen Stabsarzt Unterricht (nach Esmarch) ertheilen zu lassen.

7. Die Unterweisung in der häuslichen Thätigkeit wird in vier Abtheilungen vorgenommen, und zwar:

Abth. a) hat Jndustrieunterricht, mittags 2 Stunden Tischdienst oder Lampenputzen, Krankenpflege oder Einkäufe für den Jndustrieunterricht mit ihrer Lehrerin;

Abth. d) besorgt das Aufräumen und Reinmachen der Zimmer, mittags von 122 Unterricht im Flicken, Stopfen, Stricken;

Abth. e) liegt das Waschen, Stärken, Aufhängen, Rollen und Plätten der Wäsche ob;

Abth. ä) ist in der Küche thätig.

In der Zeit von 25 Uhr haben 1), 6 und ä Handarbeit, sobald sie mit ihrer Hauswirtschaststhätigkeit fertig sind. Abth. a hat von 35 Uhr Glanzplätten.

8. Es ist dringend davon abzurathen, den Schülerinnen vor dem Eintritt in die Anstalt neue Kleider, Wäsche und Schürzen anzu­schaffen. Ein Arbeitskleid (im Winter Warp, im Sommer Druck), ein Nachmittags- und ein Sonntagsanzug, für letzteren das Einsegnungs- kleid, genügen vollkommen.

9. Während des Schuljahres fertigt die Schülerin etwa vier neue Kleider, arbeitet mehrere gebrauchte auf, näht eine Anzahl Wäsche­gegenstände, Schürzen rc., strickt mehrere Paar Normalstrümpfc und lernt das Flicken und Ausbessern an ihren schadhaft gewordenen Sachen. Die Stoffe für Kleider und Wäschestücke w. werden, soweit nicht von den Schülerinnen felbstgewebte Leinwand oder Kleiderstoff mitgebracht werden kann, durch sie selbst unter Aufsicht und Anleitung der Lehrerinnen eingekauft, um den jungen Mädchen Gelegenheit zu geben, die Stoffe nach Beschaffenheit und Preis beurtheilen zu lernen. Einige der Kleider können für Angehörige gefertigt werden. Etwas alte unbrauchbare Herrenwäsche: einige Kragen, Manschetten, 2 Oberhemden oder einige Chemisettes, ist zum Glanzplätten-Lernen mitzubringen.

10. Für den Aufenthalt im Hause, für volle Verpflegung, Wäsche ?c., sowie für sämmtlichen Unterricht sind Mark 450 pro Jahr zu zahlen, außerdem 1 Mark Einfchreibegebür und 50 Pf. Porto, sowie 3 Mark Krankencasfen-Beitrag. Die Zahlungen sind vierteljährlich im voraus zu leisten, und zwar sämmtlich an die Vorsteherin.