84

Mehrere oben nicht genannte Schulen besitzen Abtheilungen für weibliche Zöglinge, deren Detailauswand aus dem Staatsvoranschlag nicht zu er­mitteln ist. Darunter: Kunstgewerbeschule Wien (Malerei, Architektur, Spitzenzeichnen), Kunstgewerbeschule Prag (Zeichnen, Malen, Kunst­stickerei), Staatsgewerbeschule Salzburg (Curs für weibliche Handar­beiten), Innsbruck (Zeichencurs für Mädchen), Graz (Fachschule für Kunststickerei), Trieft (Abtheilung für Kunststickerei und Spitzenarbeiter:), Lemberg (Abtheilung für Spitzenarbeiten).

Mehrere Fachschulen besitzen neben der eigentlichen Fachschule auch Abtheilungen für die Bildung des weiblichen Geschlechtes, u. zw. Dornbirn (Abtheilung für Kunststickerei), Graslitz (Abtheilung für Hand­stickerei), Billach und Bozen (offene Zeichensüle für Damen). Die Korb- slechtschulen (4 staatl. und 23 subventionierte) beschäftigen viele weibliche Zöglinge (ungefähr die Hälfte).

Weit'crcze L.

Approximative Berechnung -es staatlichen Aufwandes bei Durch­führung der Organisation.

t. Gruppe:

Erste Periode.»

1. dürfe für Fabriksarbeiterinnen (Koch- und

Arbeitsschulen).

2. Dienstbotenschulen.

3. Curse für Ladenverrechnung.

t. Pflegerinnen)'chulen:

a) für Kinderpslegerinnen.

d) Pflegerinnen siir den ärztlichen Dienst .

2. Kaufmännische Curse.

3. Curse für Kanzlei- und Bureaudicnst . . .

4. Curse für das Verkehrswesen (Post, Telegraph,

Telephon, Eisenbahn).

5. Landwirtschaftliche Curse.

6. Kunstgewerbliche Curse (allgemeine Zeichenschulen

für Mädchen).

80.000 00.000 10.000 150.000 />'

10.000 30.000 5.000 3.000

5.000 20.000

30.000 103.000 /C