«w«' <; » »r^K>i «< »»r r i ~n

5. Wasserbau (exclus. Seebau *).

Das Gebiet des "Wasserbaues auf dem Binnenlande umfasst ausser den Wasserversorgungen und Kanalisirungen von Städten noch Anlagen für Bewässerung und Drainirung, Herstellung von Wasserstrassen durch Schiffbarmachung von Flüssen oder durch Grabung von Kanälen und endlich Sicherungs-Arbeiten in von Ueberschwemmungen bedrohten Gegenden.

Da die Systeme für Wasserversorgung und Reinigung der Städte an einem anderen Orte besprochen werden, so erübrigt es hier, nur derjenigen Ausstellungs-Objecte zu gedenken, welche sich auf Fluss-Regulirungen, Schiffahrts-Kanäle, sowie auf Be- wässerungs- und Entwässerungs-Anlagen beziehen.

Da ist vor Allem in 0 e s t e r r e i'c h des in national-ökono­mischer Beziehung so wichtigen Werkes der Donau-Regulirung bei Wien zu gedenken. Dieselbe besteht in der Ausführung zweier Durchstiche, in der Regulirung der oberhalb bei Nussdorf und unterhalb bis Kaiserebersdorf anschliessenden Stromstrecken in einer Länge von circa 15 Kilom. und endlich in der Her­stellung von Landungs-Ufermauern und Hafen - Bassins. Der mehrfache Zweck dieser für die commerciellen Verhältnisse Wiens

*) UeberSeebau siehe den unter Marinewesen erschienenen Bericht -Land- und Wasserbauten für die Schiffahrt.

Bi«- Ued