allen Punkten des Fürstenthums Kirchen und Klöster, Paläste und Schlösser, Spitäler und Armenhäuser u. s. w. gaben unzähligen Handwerkern dauernde und lohnende Beschäftigung. Ein Privilegium vom 8. Mai 1628 erhob die Städte Gitschin, Friedland, Arnau, Leipa, Turnau, Böhmisch-Aicha und Weisswasser zu einem «freien Landstand» und räumte ihnen das Recht ein zur Vertretung auf einem durch besondere Landesordnung nach Gitschin zu berufenden Landtage. In Reichenberg wurde ein neuer, geräumiger Stadttheil, die Neu­stadt, angelegt (r63o) und den dortigen Tuchmachern ein «Meisterhaus» und ein «Knappen­haus» erbaut und später um mässigen Preis käuflich überlassen; auch ein grösseres «Färbe­haus» sollte ihnen aus herzoglichen Mitteln errichtet werden. «Zur Verbesserung der Strassen» wurde derselben Stadt die Befugnis eingeräumt, von jedem Wagen Getreide und jedem Scheffel Salz einen Zoll von 3 Kreuzern einzuheben. Ein Decret verordnete in allen Städten und Märkten des Herzogthums, die «alten Lumpen, woraus man das Papier zu machen pflegt», fleissig zu sammeln und «dem Papiermacher zu Friedland, Caspar Zimmermann, gegen Abforderung und Bezahlung» einzuliefern. Aus der durch Melchior von Redern (1590) «zum Behufe der Schule» erbauten Friedländer Papiermühle wurden im Jahre i63o auf Wallensteins Geheiss zu wiederholten Malen an Johann Kepler, der sich zu Sagan auf­hielt, grosse Mengen Druckpapiers gesendet «zu Beförderung des Tychonis de Brahe mathe­matischer Bücher», zu deren Herausgabe Kepler in seinen letzten Lebenstagen Anstalten traf.

Am 12. Mai i633 wurde der Grundstein zu einer neuen Stadt Gitschin gelegt, zu deren Neubau der früher kaiserliche Architekt Giov. Pieroni den Plan entworfen hatte. «Es wird eine grossmächtige Stadt daraus werden,» berichtet ein Augenzeuge. Der Stadt schien eine Zukunft bevorzustehen, nur jener der königlichen Landeshauptstadt vergleichbar. War für die Schulen allerwärts in ausreichender Weise gesorgt, um so mehr in Gitschin. Das Gleiche galt von der Sanitäts- und Armenpflege. Selbst eine allgemeine Feuerlöschordnung war nicht vergessen worden und wurde auf herzogliche Anordnung in Dorf und Stadt mit Strenge durchgeführt und gehandhabt. Das Brauwesen des Herzogthums erreichte eine Vervollkommnung wie nie zuvor. Dasselbe warf auf den herzoglichen Kammergütern in einem einzigen Jahre (1633) 76.438 fl. 20 kr. ab. Erzeugt wurden 14.123 Fass Bier (Mutter-, auch Land- oder Doppelbier, Gersten- und Weissbier). Die Einkünfte des Herzogthums schätzte Wallen­stein selbst, «wenn auf den Herrschaften die Wirthschaften wohl und fleissig getrieben werden, mit den Contributionen bis in die 700.000 Gulden». Und diese Rechnung stimmte vollkommen.

In seinem Testamente vom 26. Mai i633, in welchem Wallenstein über die Erbfolge in seinen Herzogthümern Friedland, Sagan und Grossglogau verfügte, wehrte er keinem Nach­folger, «dem Allmächtigen zu Ehren oder um seiner Seelen Heil und Seligkeit willen zu Gottesgaben, Almosen, Kirchengebäuden und dergleichen von seinen eigenen Gütern zu ver­schaffen oder zu stiften», so viel ihm beliebte doch mit der weisen Beschränkung, dass «das baare Geld, so also gegeben werden möchte, allein ausser Landes ausgeliehen werden solle und nicht von den Ständen dieser Herzogthümer, damit dieselben nicht in schwere Schuldenlast verfallen.» . . . Man sieht, welche gesunde Finanzpolitik der Testator verfolgte, der mit dieser letztwilligen Weisung gewisse vielgerühmte «landesökonomische Haupt­regeln» späterer Volkswirthe bereits anticipirte.

Bis zu Wallensteins Tode betrat mit einer einzigen Ausnahme kein feindlicher Fuss den friedländischen Boden. Selbst während der Occupation des Landes durch die kursäch­sische Armee im Winter i 63 i /32 wurde kaum eine Klage laut über feindliche Bedrückung oder gar Plünderung, Mord und Todschlag, wie sie sonst allerwärts an der Tagesordnung

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