schlesischen Krieges wurden vertraute Personen nach Sachsen und der Lausitz abgesendet, um allen Jenen, die in Oesterreich Fabriken gründen wollten, Unterstützungen zuzuführen. Aus Preussisch-Schlesien nach Mähren eingewanderte Zeugmacher fanden bereitwillige Auf­nahme und wurden den Zünften unentgeltlich einverleibt; auch erhielten diese «Transmigranten» fünfjährige Befreiung vom Manufacturbeitrag. Eine kaiserliche Entschliessung des Jahres 1766 bestimmte: «In jenen Künsten und Manufacturen, welche zur Vollkommenheit noch nicht gelangt sind, seien einige Prämien für fremde Gesellen von Zeit zu Zeit auszusetzen, so den Vortheil der Künste an Hand zu geben wissen.» Franzosen, Engländer und Niederländer Hessen sich in Wien und anderen hervorragenden Industrieorten nieder.

Nach wie vor war es besonders der Adel, der sich die Errichtung neuer Fabriken angelegen sein liess. Der Prälat von Braunau in Böhmen, sowie die Grafen Schaffgotsch und Piccolomini riefen im Königgrätzer Kreise Wollzeugfabriken ins Leben, ebenso Graf Har rach in Namiest, Graf Kolo wrat eine Kurzwaarenmanufactur und Hutfabrik in Swietla bei Prag, Graf Ul fei d eine Bandfabrik in Jenikau, Graf Chamare eine Baumwollfabrik in Pottenstein, Graf Waldstein eine Strumpfwirkerei in Dux, Fürst Kinsky eine Lein­wandweberei in Kamnitz u. s. w. Man wird müde, die Neuschöpfungen zu nennen; jede einzelne wurde für die Gegend, der sie angehörte, eine Wohlthat.

Diese der Bevölkerung zu erhalten, wurden unter Anderen dem Erbauer einer Band­fabrik in Penzing, Namens Kaemel, ein Betrag von 3 o.ooo, dem Begründer einer Tuch­fabrik in Klagenfurt, Thys, sogar die Summe von 100.000 Gulden vorgestreckt. Zur För­derung der Spitzenklöppelei empfieng Graf Clary 12.000, Graf Waldstein zur Fortführung seiner Oberleutensdorfer Tuchfabrik einen Vorschuss von 10.000 Gulden u. s. w.

Grosse Schwierigkeiten verursachten die vielseitigen Begehren der sich mehrenden In­dustriellen nach Einfuhrverboten. Nicht selten verlangte ein Erbland Schutz gegen ein anderes. Unmöglich konnte allen Anliegen entsprochen werden, zumal aus den Kreisen der Kaufmann­schaft und auch von einigen Verwaltungsbeamten lebhaft remonstrirt wurde. Mit desto grösserer Sorgfalt galt es, die verschiedenen Zollordnungen, insbesondere jene für Niederösterreich, Mähren und Böhmen zu revidiren. Das Zollpatent vom 24. März 1764 fasste endlich alle Waaren zusammen, deren Einfuhr in den letzten Jahren in einzelnen Ländern verboten war und welche nun in allen deutsch-slavischen Erbländern, ausgenommen Tirol und Vorarlberg, nicht mehr aus der Fremde eingeführt werden durften. Das System der Verbote wurde durch Gewährung von Pässen zur Einfuhr bestimmter Artikel wohlweislich vorübergehend oder auf die Dauer wieder durchbrochen.

Die grössten Segnungen danken die Länder Oesterreichs Maria Theresia als Reformatorin auf dem Felde der Schule; sie können hier selbstverständlich nur gestreift, unmöglich aber übergangen werden. Denn nicht nur mittelbar kamen sie auch dem Gewerbe, der Industrie und dem Handel in reichem Masse zugute. Bereits 1755 wurde zur Förderung namentlich der Spinnerei die sich fortwährend steigernde Aufnahme aller Textilgewerbe hatte sehr bald allerwärts eine ständige, höchst empfindliche Garnnoth hervorgerufen aber auch zur Vervollkommnung in der Verwebung der verschiedenartigen Spinnstoffe für die Errichtung von Spinn- und Webeschulen Instructionen ausgearbeitet. Eine Verordnung vom 5. Juni 1765 besagte, «dass jede Person männlichen oder weiblichen Geschlechts, die tauglichen Kinder

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