liehen Fällen abgesehen, nur der Fabrikatenhandel, kann nur die weitere Entwicklung der inländischen Industrie bringen. Und solange unsere Monarchie so grosse Verpflichtungen an das Ausland hat, solange erfordert unsere Zahlungsbilanz ein Activum der Handelsbilanz. Soll aber die Industrie immer mehr die Trägerin unseres Aussenhandels werden, dann müssen nicht nur die Specialindustrien Oesterreichs erhalten und neue Industrien geschaffen werden, sondern es müssen vor Allem unsere exportschwache Textil-, Metall-, Maschinen- und chemische Industrie besonders gepflegt und entwickelt werden.

Der Antheil der einzelnen Länder am Specialhandel Oesterreich-Ungarns.

Erst mit Beginn des Jahres 1891 weist die amtliche Statistik unseres Aussenhandels Herkunft und Bestimmungsland einer Waare nach. Bis zu diesem Zeitpunkte wurde nur die Grenze erhoben, über welche eine Waare ins Zollgebiet eingetreten oder aus demselben aus­getreten ist. Aus diesem Grunde ist eine Vergleichung der dem Jahre 1891 vorangegangenen Jahre mit den folgenden nicht durchführbar. Ausserdem hat das österreichisch-ungarische Zollgebiet durch die Friedensverträge von Villafranca (1859) und jene von Prag (1866) wesentliche Aenderungen erfahren. Bis Ende October des Jahres 1857 standen die beiden Herzogthümer Modena und Parma im Zollverein mit Oesterreich-Ungarn, Ende April 1859 kam der grösste Theil der Lombardei, im Jahre 1866 der übrige Theil des lombardisch- venetianischen Königreiches in Wegfall. Im Jahre i863 erweiterte sich das österreichisch­ungarische Zollgebiet durch den Anschluss des Fürstenthums Liechtenstein, im Jahre 1880 durch die Einbeziehung von Dalmatien, Bosnien und der Herzegowina, sowie einiger anderer Zoll­ausschlüsse, schliesslich am 1. Juli 1891 durch die Aufhebung der Freihäfen Triest und Fiume.

Aus diesen Gründen lässt sich ein Vergleich von 1854 mit 1890 nicht durchführen. Um doch einen beiläufigen Ueberblick über die Gestaltung des Aussenhandels zu geben, stellen wir die Jahre 1854, 1890 und 1896 einander gegenüber und gelangen auf diese Weise zu folgender Tabelle:

Einfuhr 1 ) Ausfuhr 1 )

über die G

renze von

aus

über die Grenze von

nach

1854

1890

1896

Land, bezw. Grenze

1854

1890

1896

Mill. Gulden österr. Währ.

Mill.

Gulden österr. Währ.

00

00

CO

390.8

256.7

Deutschland

80.6

469.8

367.7

U-4

24.1

44-i

Russland

6.2

22.6

27-6

( '

3.8

10.6

Rumänien

3o. 0

2 6.2

)

20.!

U-3

Serbien

16.6

IO.i

L9.4

I.o

i6. 2

Türkei 2 )

21.2

0.3

24-8

18.2

19-6

47-2

Italien

23. 5

40.5

60.1

4-i

19.7

22.x

Schweiz

53.1

49-o

35.0

1 55-9

479-i

566.3

Landverkehr 184.6

628.8

676.8

2 5 -o

IO6. !

0.3

Triest

24.5

88.4

4-7

26. 4

Venedig

4-6

5-o

2 5-5

O.j

Sonstige Häfen

7-3

54-2

0.1

5 6 '4

i3i.6

139-5

Seeverkehr

36.4

142.6

97-2

212.3

610. 7

705-8

Gesammtverkehr 221.0

771-4

774-o

9 Ohne edle Metalle. 2 ) Und Montenegro.

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