Olmütz, Driglav, Brünn, Schweinitz, Passau, Prag, Zwettl, Oetting, Everding, Teltsch, Waidhofen, Heiden­reichstein, Zlabing, Deggendorf, Landshut, Ivöniggrätz, Enns, Prossnitz, Bisamberg, Jambritz, Rochau, Steieregg, Eger, Ottenschlag, Straubing, Regensburg, Troppau, Lengenfeld, Ingolstadt, Wasserburg, Aschau, Heinrichschlag, Wörth und Landau. Diese Zufuhr von fremdem Bier wurde seitens der erbgesessenen Wiener Bürger mit Unwillen geduldet. Besassen sie doch seit altersher die Befugnis, allen Wein, den sie in ihren eigenen Gärten gefechst hatten, selbst ausschenken zu dürfen. Auch der Stadt Wien brachte diese Concurrenz des Bieres mancherlei Schaden, da ihr vom Herzog Albrecht dem Weisen das soge­nannte lafeenrecht verliehen ward, kraft dessen die Gemeinde das Weinausschank-Monopol innerhalb der Stadt ausübte. Die Gegner des Bieres arbeiteten auf ein gänzliches Verbot des Bierverkaufes hin. An­fangs gelang dies nicht, und sie konnten es nur durchsetzen, dass die Bierwirthshäuser in einer frühen Abendstunde gesperrt werden mussten, wozu die Bierglocke bei St. Stefan das Zeichen gab. Erst als zur Zeit der Hussitenkriege die Wiener Bürgerschaft dem Herzog treu zur Seite stand und ihm wackere Kriegshilfe leistete, erliess Herzog Albrecht V. eine Verordnung, welche den Ausschank fremder Biere innerhalb der Stadt verbot. In den Rechnungen des Bürgerspitals findet sich ferner verzeichnet, dass in den Jahren 156g Bier aus Hütteldorf, 1594 aus^St. Marx, 1601 aus Simmering, 1608 aus Schwechat eingeführt wurde.

Das Brauhaus am Hundsthurm wurde im Jahre 1564, das Gumpendorfer 1689, das Margarethener 1732 gegründet.

In Wien gab es von Weizenbier dreierlei Gattungen: das gemeine Weiss-, das Doppel- und das Weinbier. Letzteres wurde nur auf Befehl des Hofes gebraut, wobei zu jedem Eimer vier Mass gekochten, gährenden Weins beigesetzt wurden. Vom Gerstenbier zählte man fünfSorten: das Weissbier, Braunbier, Märzenbier, Luftbier (aus Luftmalz) und den Eimbock. Letzteres gehörte zu den zusammengesetzten aro­matischen Bieren. Man verwendete hiezu Honig und mancherlei gährende Gewürzsäfte. Haferbier wurde in Wien nicht erzeugt, wohl aber zu Horn und Trost, daher es auch Horner- oder Trosterbier genannt wurde.

Das St. Marxer Brauhaus wurde im Anschlüsse an die Räumlichkeiten des dortigen Bürgerspitals eingerichtet, jenes in Margarethen, das in den Siebzigerjahren aufgelassen wurde, war Eigenthum der dortigen Grundherrschaft. Das Lichtenthaler Brauhaus, das sich unfern der dortigen Pfarrkirche befand, wurde vom Fürsten Adam von Liechtenstein 1780 neu eingerichtet.

Im Jahre 1732 befanden sich in Wien und im Wiener Districte 34 Brauhäuser, und zwar: In der Stadt das Bürgerspitalbräuhaus; in den Vorstädten: St. Marx, Margarethen, Leopoldstadt, Lichtenthal, Guntendorf und Hundsthurm. Ausser der Linie befanden sich Braustätten in Schwechat (drei), Simmering, Ebersdorf, Momveren, Fischament, Lanzendorf, Zwelffaxing, Pottendorf, Schwandorf, Hockau, Sallepau, Krausman, Bittermannsdorf, Loipersdorf, Wallersdorf, Hamberg, Hütteldorf, Stadt-Enzersdorf, Horn, Trost und Stockerau.

Ebenso wie in England und in einigen deutschen Staaten bildete auch in den österreichischen Grönländern schon frühzeitig das Bier einen Gegenstand der Besteuerung. Im Erzherzogthum Oesterreich bewilligten die Stände am 31. März 1359 an Stelle anderer Geldabgaben das sogenannte »Umgeld« (auch Zapfenmaass genannt) als Steuer beim Ausschanke von Bier, Branntwein, Meth, Wein und Most. Die Türkenkriege brachten seit 1556 ausser dem »Umgeld« noch eine zweite Zapfenmassabgabe, nämlich den »Tätz«. Diese Abgaben gelangten später durch Kauf an Private und Dominien. Im 17. Jahrhundert wurde eine dritte Bierabgabe, der sogenannte »neue Bieraufschlag«, bewilligt. Dieser kam nach Ablauf der an die Stände überlassenen Pachtung in die Verwaltung des Landgrafenamtes, und aus ihr hat sich 1784 eine »Biertranksteuer« ausgebildet.

In Böhmen führte man zur Tilgung der Schulden des Königreiches 1481 eine allgemeine Bierabgabe, Berna genannt, ein. Ausserdem wurde den königlichen Städten zur Strafe für ihre Theilnahme an dem Aufstande gegen Kaiser Ferdinand I. ein »Biergroschen« auferlegt. Nach der abermaligen Besiegung der ständischen Macht in der Schlacht am weissen Berge wurde diese Abgabe, die nunmehr »Ponältaz« hiess, wiederum erneuert und eine hierauf bezügliche Bestimmung in die veränderte Landesordnung vom Jahre 1027 aufgenommen. Beide Steuern, der Erbbiergroschen und der Ponältaz, bestanden mehrere Jahr­hunderte nebeneinander. An die Stelle des ersteren trat 1703 eine allgemeine Biersteuer, zu deren Er­hebung nebst den Kühlen eine Art Messgefäss, nämlich das sogenannte »Strackfass«, diente. Eine durch­greifende Reform dieser Abgabe erfolgte durch das Tranksteuerpatent der Kaiserin Maria Theresia im

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