tüchtiger Vertreter u. dgl. die erste Voraussetzung bilden. Daneben aber kommen Maassnahmen in Betracht, die durchzuführen Pflicht jener Kreise ist, in deren Competenz die Pflege einer zielbewussten Handels­politik fällt. Zu letzterer ist vorerst eine entsprechende Rückvergütungs-Gesetzgebung zu zählen, es muss aber auch weiters der Tarifpolitik der Bahnen ein entsprechendes Augenmerk zugewendet werden, ins­besondere tarifpolitischen Maassregeln, die auf eine directe Förderung des Absatzes in die Fremde abzielen. Mit Nachdruck wäre dahin zu arbeiten, dass die Eisenbahnen jene Einrichtungen, die von der Industrie zum Zwecke einer vortheilhafteren Beförderung von Bierwaggons geschaffen wurden, thatkräftigst unter­stützen. Die Aufgaben einer intensiven Exportpolitik sollten sich jedoch nicht darauf beschränken, den Export auf tarifarischem Wege zu fördern, sie müssten sich auf die Beseitigung aller Hindernisse erstrecken, welche das Ausland zum Schutze seiner eigenen Industrie, oder in Form von Finanzzöllen der fremden Einfuhr entgegensetzt. Auf dieses Moment wird namentlich bei der vertragsmässigen Regelung der aus­wärtigen Handelsbeziehungen zu achten sein. Die Bindung der Zollsätze für eine längere Periode ermög­licht den Exportbrauereien eine sichere Calculation, sie setzt sie erst in Stand, im Exportgebiete grössere Investitionen in Gestalt von Errichtung von Lagerräumen etc. vorzunehmen. Vor Allem aber muss dabei auf einen wirksamen Schutz seitens der handelspolitischen Vertreter im Auslande, seitens der Consulate, gerechnet werden dürfen, in deren Pflichtenkreis es fällt, alle Benachtheiligungen der exportirenden Industrie hintanzuhalten und bei allfällig vorkommenden Beschwerden deren Interessen energisch zu verfolgen.

Die allgemeine Beobachtung der wirthschaftlichen Verhältnisse und eine Berichterstattung hierüber, für welche eine entsprechende Raschheit zu wünschen ist, genügt allein nicht. Eine solche erfordert ein gewisses technisches und commerzielles Verständnis der Natur des Exportartikels, eine Orientirung über die verschiedenen Anforderungen, welche der ausländische Consument in Bezug auf die Geschmacksrichtung, Ausstattungsform und andere Einzelheiten stellt. Um diesfalls den nöthigen Contact mit den einzelnen Industriellen zu schaffen, bleibt der Gedanke der Errichtung eines Exportbureaus im Inlande im Anschlüsse an einen bereits bestehenden Fachverband der Industriellen der weiteren Erwägung und Erörterung anheimgestellt.

Ebenso wie alle landwirthschaftlichen Gewerbe ist auch die Brauerei hinsichtlich ihres Standortes an gewisse örtliche Verhältnisse gebunden. Es ist nicht allein das Fortkommen und Gedeihen von pflanz­lichen Hilfsstoffen, von Gerste und Hopfen, welche die geographische Verbreitung der Industrie bestimmen, sondern vor Allem der Einfluss des Klimas. Man findet daher Brauereien nur in der gemässigten Zone, und es sind vor Allem vier Staaten der nördlichen Halbkugel, die an der Spitze der Production schreiten: Nordamerika, Deutschland, England und Oesterreich. Die nächsthöchste Erzeugung weisen auf: Belgien, Frankreich, Russland, Dänemark, die Niederlande, die Schweiz und Schweden; an dritter Stelle stehen: Norwegen, Rumänien, Spanien, Italien und die Balkanstaaten.

Nachstehende, der Weltstatistik der Zeitschrift »Gambrinus« entnommene Tabelle gibt einen unge­fähren Ueberblick über die Höhe der Biererzeugung in den einzelnen Staaten:

Hektoliter

Vereinigte Staaten von Nordamerika.61,000.000

Deutschland.60,562.599

Grossbritannien. 56,289.506

Oesterreich.20,340.332

Belgien.9,857.260

Frankreich.8,991.273

Russland.4,632.126

Dänemark. 1,867.487

Schweiz. 1,722.619

Schweden. 1,486.270

Niederlande. 1,417.225

Norwegen. 586.160

Rumänien. 336.260

Britisch Indien. 316.120

Luxemburg. 132.188

Spanien. 96.127

219