GRÄFLICH LARISCH-MÖNNICHSCHE

SPIRITUS-RAFFINERIE

KARWIN (ÖSTERR.-SCHLESIEN).

u den im Besitze des gräflich Larisch-Mönnichschen Hauses befindlichen Industrialien, deren einzelne in diesem Werke an zugehöriger Stelle besprochen sind, gehört auch die Spiritus-Raffinerie in Karwin (Oesterreichisch-Schlesien). Ihre Entstehung ist jüngeren Datums, sie fällt in das Jahr 1887 zurück. Zu dieser Zeit stellten sich nämlich Schwierigkeiten in dem Absätze der auf den gräflichen Gütern gewonnenen Rohproducte für die Spiritus-Raffinirung ein, herbeigeführt durch den Betrieb von neuen Branntweinbrennereien auf den Gütern des schlesischen Grossgrundbesitzes. Dies veranlasste die Centraldirection der Larisch-Mönnichschen Besitzungen, die Verarbeitung der Rohwaare in eigene Regie zu übernehmen. Es wurde eine Raffinerie erbaut und dieselbe vollkommen zweckentsprechend, jedoch mit Rücksicht auf ihre specielle Bestimmung, nur der Verwerthung der eigenen Producte zu dienen, im bescheidenen Umfange angelegt.

Die Einrichtung besteht aus einem Rectificirapparat von 55 Hektoliter Inhalt, einer Dampfmaschine, welche eine Betriebskraft von 4 Pferdekräften liefert, sowie einem Dampfkessel, der für einen Druck von 5 Atmosphären geprüft ist. Nebstdem sind die übrigen erforderlichen Vorrichtungen vorhanden. Die von den Betriebsräumlichkeiten bedeckte Bodenfläche beträgt 400 Quadratklafter.

Die Production hat eine dem Umfange der Anlage entsprechende Grösse; die jährliche Erzeugung bewegt sich seit der Begründung der Raffinerie bis auf heute innerhalb 6000 Hektoliter.

Die Absatzgebiete der gräflich Larisch-Mönnichschen Spiritus-Raffinerie erstrecken sich auf die unmittelbare Umgebung in Oesterreichisch-Schlesien, aber auch auf andere Kronländer der Monarchie, wie Mähren und Ungarn. Einen Export in auswärtige Staaten hat die Fabrik nicht aufzuweisen.

Der Arbeiterstand ist der Ausdehnung des Etablissements entsprechend. Das Personal gehört der Betriebs- krankencasse der gräflich Larisch-Mönnichschen Unternehmungen an, es geniesst freie Wohnung und hat eine langjährige Dienstzeit aufzuweisen. Das Verhältnis zwischen demselben und der Betriebsleitung ist ein zufrieden­stellendes.

c- k,JU

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