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Unter den in der Weissnäherei beschäftigten Frauenspersonen finden sich die verschie­densten Lebensalter vertreten.

Vorwiegend ist bei der Pfaidlerei die Beschäftigung der Arbeiterinnen ausser Hause. Die tägliche Arbeitszeit ist, was geschlossene Arbeitsstätten betrifft, 9 bis 10 Stunden, eingerechnet die Ruhepausen. Die Handnäliarbeiten bringen, abgesehen von den Einwir­kungen einer sitzenden Lebensweise überhaupt, keine besonderen Nachtheile für die Ge­sundheit mit sich, bezüglich des anhaltenden Nähens mit der Nähmaschine wird jedoch auf hervortretende sanitäre Nachtheile hingewiesen.

Der Arbeitslohn für die ausser Hause beschäftigten Näherinnen ist Stücklohn. Für die in den Gesehäftslocalen verwendeten Arbeiterinnen beträgt der Wochenlohn 4 bis 8 fl., geübte Näherinnen können auch 10 bis 12 fl. per Woche verdienen.

Die Zahl der in Wien und Umgebung bei der Erzeugung von Pfaidlerwaaren in und ausser Hause beschäftigten Frauenspersonen dürfte 3500 bis 4000 betragen, wovon beiläufig 80 Percent auf die Weissnäherei entfallen.

Auch für diesen Industriezweig besteht, wie von fachmännischer Seite hervorgehoben wird, die NothWendigkeit, mit allem Nachdruck auf die Schaffung eines umfassenden und möglichst allgemein verbreiteten Fachunterrichtes in der Wäschwaarenfabrikation hinzu­wirken, der die Arbeitskräfte auf eine höhere Stufe der Bildung und Leistungsfähigkeit heben und damit unserem Export von Wäscliwaaren die sichere Grundlage grossartiger Entwicklung geben würde. Audi auf die weiblichen Straf- und Besserungsanstalten dürfte, was die Heranbildung der Sträflinge zu tüchtigen Arbeiterinnen der Wäschwaaren-Erzeugung betrifft, im Interesse dieser Sträflinge sowie der Industrie ein besonderes Augenmerk gerichtet und die Versuche, welche man diesfalls in einzelnen Anstalten bereits gemacht hat, sollten verallgemeinert und in ein System gebracht werden.

(Im Pavillon für Frauenarbeiten ausgestellte Wäscliwaaren sind ebenso wie ein­zelne Stickereien geradezu als mustergiltig zu bezeichnen.)

Fabrikation von Bettwaaren.

In diesem Industriezweige, welcher die Anfertigung von Matratzen, Decken, Polstern und allen übrigen Bettfournituren umfasst, findet das weibliche Geschlecht eine ausgiebige Verwendung. Die von Frauenspersonen ausgeführten Arbeiten sind:

1. Das Ausstaffiren von Deckentheilen.

Die Arbeiterin hat die Ober- und Unterstoffe der Decken zusammenzunähen, worauf die Decken an männliche Arbeiter zur weiteren Ausfertigung gelangen.

Wochenlohn 3 bis 4 fl., im Durchschnitte 4 fl.

2. Das Nähen der Matratzen und Polsterüberzüg'e.

Auch diese Arbeit ist auf das einfache Nähen beschränkt, die weitere Ausfertigung wird von männlichen Arbeitern besorgt.

Wochenlohn 4 bis 6 fl., im Durchschnitte 5 fl.

3.' Das Nähen von Bettwäsche.

Bei dem Nähen von Bettwäsche ist, wie bei den unter 1 und 2 genannten Näharbei­ten, die Handarbeit noch vorwiegend, die Anwendung von Nähmaschinen gering.

Geübte Näherinnen für diesen Artikel mangeln. Wochenlohn 5 bis 8 fl., im Durch­schnitte 6/ 2 A -

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