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Die sehr leichte Arbeit kann von ganz jungen Mädchen verrichtet werden. Lehrzeit vier bis sechs Wochen. Wochenlohn 4 bis 6 fl.

5. Das Verpacken.

Hierunter sind folgende Arbeiten verstanden: Zunächst das Ab feilen der scharfen Ecken der Harmoniken, was geschehen muss, damit bei dem Benützen (Blasen) der Instru­mente der Mund nicht verletzt werde. Hierauf erfolgt das Abputzen der Harmoniken, das Einsetzen derselben in Etuis, das Ein packen der Instrumente nach Dutzenden und die Veranlassung der nöthigen Aufschreibungen.

Die zu diesen leichten Arbeiten verwendeten Frauenspersonen gehören den verschie­densten Alterskategorien an. Wochenlohn 4 bis G fl., im Durchschnitte 5 fl.

b) Zusrliiirinonikeii.

Bei der Fabrikation der Zug- (Hand-) Harmoniken fällt den weiblichen Hilfskräften blos die eine Arbeit des Bel ed er ns der Tonplatten zu. Es wird am oberen Theile der Platte und zu beiden Seiten derselben ein Stück Leder über jeden einzelnen Toncanal geklebt. Diese Vorrichtung hat den Zweck, die bei dem Aufziehen des Instruments in den Toncanal eingedrungene Luft an dem zu schnellen Entweichen zu hindern und hie­durch dem Ton mehr Stärke zu verleihen.

Wochenlohn durchschnittlich 5 fl.

Die in diesen Industriezweigen beschäftigten Arbeiterinnen treten meistens erst nach vollendetem sechzehnten Lebensjahre in die Arbeit und bleiben in der Regel bei dem Gewerbe, bis sie sich verheirathen.

Die Arbeit dauert ziemlich das ganze Jahr hindurch ununterbrochen fort. Die Ar­beitszeit währt 10 Stunden, und zwar von 7 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags, dann von 1 Uhr bis G Uhr Abends (Samstags bis 5 Uhr). Die Arbeiten werden theilweise auch ausserhalb der Fabriken verrichtet.

ln Wien und Umgebung sind bei der Fabrikation von Mund- und Zugharmoniken (in 90 Gewerben) 200 Arbeiterinnen nebst GOO männlichen Arbeitern beschäftigt. Von ersteren entfallen auf das Plattenmachen 40, Holzfeilen 5, Aufnageln der Platten 5, Etui­machen 10, Verpacken 40 Percent.

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