führte. Die beiden Offiziere hatten zusammen gezecht und schließlich die Karten zu einem Spielchen hervorgeholt. Plötzlich warf einer dem anderen Falschspiel vor. Der Beleidigte antwortete mit einer Ohrfeige. Es kam zum Duell, in dem beim ersten Kugelwechsel der Offizier fiel, der tätlich geworden war. Als Führer der Offiziersabordnung deö Regiments wohnte ich der Beerdigung in München bei, wo die unglückliche Mutter des Gefallenen lebte.
Bei der Grabrede hielt der Geistliche die Gelegenheit für paffend, sich mißbilligend über die Ehrbegriffe der Offiziere zu äußern, die zu diesem Trauerfaü geführt hätten. Als ich den Kranz des Offizier- korps am Grabe niederlegte, konnte ich nicht umhin, einige Worte der Rechtfertigung für den toten Kameraden zu sagen, der ja den strengen Ehrenkodex seines Standes mit seinem jungen Leben bezahlt hatte. Am andern Tage fand ich in den Münchener Zeitungen heftige Angriffe gegen meine Grabrede. Rückblickend kann ich nicht sagen, daß sie unrecht hatten. Aber ich habe damals Zwiesprache gehalten mit einem jungen Kameraden, der mir sehr nahe gestanden hatte, und habe nicht als Vertreter eines Standes plädiert.
Im allgemeinen sind Duelle zwischen Offizieren sehr selten gewesen, und auch die rührseligen Geschichten von dem armen kleinen Leutnant, der seine Spielschuld bis zwölf Uhr mittags nicht einlösen konnte und sich darum erschoß, gehören größtenteils in das Reich der Fabel. Das Glücksspiel war überhaupt in der Armee verboten, wenn auch, vor allem in den einsamen Grenzgarnisonen, nicht ausgerottet. Persönlich bin ich rücksichtslos gegen Offiziere vorgegangen, die spielten, besonders dann, wenn sie junge Kameraden zu diesem für finanziell beschränkte Menschen doppelt gefährlichen Laster verführten. Aber den Offizier, der seinem verlierenden Gegner nicht die Regelung seiner Schuld ausdrücklich anheimstellte, wenn er ihn nicht durch ein paar altruistische Spielchancen „herausließ", hat es meines Wissens nicht in der deutschen Armee gegeben. Ich kann mir jedenfalls kein Offizierkorps vorstellen, das einen solchen „glücklichen" Spieler in seinen Reihen geduldet hätte.
Bei der Einschränkung von Iweikämpfen unter Offizieren gebührt unstreitig dem letzten Kaiser ein großes Verdienst. Besonders segensreich wirkte eine Order, in der es hieß: „Der Offizier muß es als Unrecht erkennen, die Ehre eines andern anzutasten. Hat
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