der militärischen Dienstvorschriften zum Eingreifen befugt und verpflichtet war, ohne ihre staatsrechtliche Gültigkeit zu prüfen. Schließlich verlangten alle dem Oberst zur Last gelegten Vergehen das Bewußtsein der Rechts Widrigkeit. Er wäre aber von dem Bewußtsein durchdrungen gewesen, nur seine Pflicht zu tun. Auch die Berufungsverhandlung gegen Forstner vor dem Oberkriegsgericht endete mit einem Freispruch. Zugunsten des Leutnants wurde angenommen, daß er in Putativnotwehr gehandelt habe, als er den Schuster Blank mit dem Säbel schlug.
Dieser dreifache Freispruch rief naturgemäß einen neuen Sturm im Blätterwald hervor. Während die Zeitungen der Rechten triumphierten und ein Verfahren gegen die am „Fall Jabern" beteiligten Zivilbehörden forderten, beklagten sich die Zeitungen der Linken bitter und ließen eS an Angriffen gegen die Militärjusiiz nicht fehlen. „Mars regiert die Stunde", überschrieb der Vorwärts den Freispruch.
Unter dem Eindruck des Freispruchs gegen Oberst von Reuter nahm der elsaß-lothringische Landtag nach dreitägiger Debatte eine Resolution des Inhalts an: „daß die Zivilverwaltung in Jabern durchaus ihre Pflicht getan und für das Eingreifen des Militärs jeder tatsächliche Anlaß und jede rechtliche Grundlage gefehlt habe". Ferner wurde festgestellt: „daß die elsässische Regierung eine größere Energie zur Erlangung der Genugtuung für dem elsaß-lothringischen Volk zugefügte Beleidigungen hätte entfalten sowie zur Aufklärung und Beruhigung etwas hätte tun müssen".
Die reichsländische Regierung zog die Konsequenzen, und am 28. Januar teilte der Staatssekretär Baron Zorn von Bulach in der Budgetkommissionssitzung mit, daß die Regierung um ihre Entlassung gebeten habe. Diese wurde bald darauf unter Ordensverleihungen gewährt. Graf Wedel blieb noch bis zum 18. April auf seinem Posten als Statthalter und wurde bei seinem Ausscheiden in den Fürstenstand erhoben. Als neue Männer kamen der Staatssekretär Graf von Rödem und der Unterstaatssekretär Freiherr von Stein nach Straßburg, während der bisherige preußische Staatsminister von Dallwitz zum Statthalter ernannt wurde.
Nach Beendigung der kriegsgerichtlichen Verfahren wurden
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