einige Zeit aus Zabern wegzunehmen und auf einen Truppenübungsplatz zu legen. Durch diese radikale Maßnahme ließen sich am sichersten weitere Konflikte vermeiden, und die Gemüter würden sich in der Zwischenzeit beruhigen, zumal die Garnison für die Stadt in wirtschaftlicher Beziehung wichtig war. Der Statthalter hatte keine Bedenken, und so trug mir der Kaiser auf, die Verlegung der 99er aus Zabern in die Wege zu leiten.
Auch die Versetzung des Oberst von Reuter und des Leutnants von Forstner wurde besprochen, aber sie sollte erst nach Beendigung der kriegsgerichtlichen Prozesse erfolgen, die zur Zeit schwebten, und zwar gegen Reuter wegen widerrechtlicher Aneignung der Exekutionsgewalt und Freiheitsberaubung sowie gegen Forstner wegen rechtswidrigen Waffengebrauchs und Körperverletzung.
Um die Mittagszeit traf auch der mit dem Mißtrauensvotum belastete Reichskanzler in Donaueschingen ein und hielt dem Kaiser Vortrag. Dann ging man zu Tisch. Zahlreiche Jagdgäste, zum Teil mit Damen, auch vom österreichischen Hochadel hatten sich zusammengefunden. Mich nahmen sie unter ein Kreuzfeuer von Blicken mit und ohne Monokel oder Lorgnons. Ein paar Kom- tesserl mir gegenüber musterten mich halb neugierig, halb ängstlich. Sie hielten mich offenbar für so eine Art von Landvogt Geßler.
Gleich nach Tisch reiste der Kaiser ab, und bald darauf fuhren auch der Statthalter und ich nach Straßburg zurück. Wenige Tage später rückten die 99er mit klingendem Spiel aus Zabern ab und bezogen Unterkunft im Truppenübungslager Oberhofen.
Noch im Dezember begannen die verschiedenen Prozesse vor dem Kriegsgericht in Straßburg. Die drei Musketiere, die ForstnerS Äußerung über die französische Fahne in mißverstandener Form dem Redakteur des „Elsäffer" und damit der Öffentlichkeit zugetragen hatten, wurden mit mehreren Wochen Mittelarrest bestraft, da sie gegen den Befehl verstoßen hatten, der jede Mitteilung über Dienstvorgänge untersagt. Forstner wurde zu 4z Tagen Gefängnis verurteilt und legte Berufung ein.
Anfang Januar 1914 hatten sich Oberst von Reuter und Leutnant Schad vor dem Kriegsgericht zu verantworten. Das Gericht sprach beide Angeklagten frei. In der Begründung im Fall Reuter heißt es, daß die Polizei versagt habe und daher der Oberst auf Grund
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