190
Citadelle zu Kairo verantwortlich. Cr ist der oberste Befehlshaber der Truppen und in Rechtssachen der in zweiter Instanz Entscheidende. Seine Besoldung beträgt monatlich vierzig Beutel oder tausend Speciesthalcr.
Alle übrigen Beamteten des Sudahn sind dem Generalgouverneur untergeordnet. In den einzelnen Provinzen (Mödlris) herrscht ein Mohdihr oder Gouverneur, welcher gewöhnlich den Titel und die Würde eines Bei bekleidet. Dieser hat mehrere Kahschuhf*) oder Bezirksvorsteher unter sich, welche wiederum die Ortsvorsteher (Kaiinakahn) befehligen. Die bisher Genannten besitzen Militärrang. Außerdem gebietet in jedem Dorfe noch der „Schech el bekleb", ein Beamter, welcher entweder von der Regierung oder von den Dorfbewohnern bestallt wird und ungefähr die Stellung eines unserer Dorfschultheißen hat. Neben dein weltlichen Gerichtshof besteht der geistliche ganz in derselben Art und Weise wie in den übrigen mahammedanischen Staaten.
Der Sudahn ist in seiner jetzigen Verfassung ein Militärstaat. Fast alle Befehlshaber der einzelnen Provinzen oder Dörfer, vom Pascha bis zu dem Kaimakahn herab, gehören dem stehenden Heere an und bekleiden in diesem einen ihrer richterlichen Stellung entsprechenden Rang. In Friedenszeiten beschäftigen sie sich mit der Regierung der ihnen anvertrauten Provinzen, in Kriegszeiten befehligen sie die ihnen zuertheilten Hcerhaufen. Deshalb kann man Regierungs - und Militärbeamtete kaum von einander trennen. Auch die Aerzte und Apotheker des Sudahn sind Militärs oder haben wenigstens Militärrang. Sie sind fast ohne Ausnahme Europäer, die Befehlshaber der Truppen dagegen meistens Türken oder als Sklaven nach der Türkei gekommene und dort frei gewordene Georgier, Tscherkessen und andere mahammedanische Kaukaster.
Das Gerichtsverfahren ist summarisch; die Verhandlungen werden in arabischer Sprache geführt. Der Diwahn oder das Empfangszimmer (hier der Gerichtssaal) eines Beamten steht Jedem offen; selbst der Aermste und Zerlumpteste geht ohne Umstände in
9 Plural vo» Kahschef.