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Dienst bei Nacht auch kennen lernen und verrichten?) Nach Absolvierung des ersten Theiles der Unterweisung im Findelhause (eine Wvche Theorie, drei Wochen Praxis) wäre der Aufenthalt der Stipendistin durch etwa einen weiteren Monat in einer Krippe oder Bewahranstalt bei im Alter schon vorgerückteren Kindern zu ermöglichen, damit sie auch hier ein­geführt würde. Derartigen, sich bewährenden und anstelligen Personen wäre ein staatsgiltiges Zeugnis von der Hauptanstalt auszustellen, das sie gewiss überall empfehlen und ihnen für ihr weiteres Fortkommen von großem Vortheil sein würde. Wahrscheinlich würden sich bald selbst Curstheilnehmerinnen finden, die den besseren Ständen angehören, und sich natürlich dann durch eine solche Ausbildung weit bessere Stellungen und Zahlungen in Familien sichern könnten, besonders wenn sie auch Curse über die Pflege kranker Kinder frequentiert hätten.

Ähnliche Pflegeschulen sollten womöglich an jeder besseren Krippe, also auch an Orten, wo keine Findelanstalt besteht, eingeführt werden; sie müssten aber einer strengen, ärztlichen Controle unterstellt sein. Leider übersieht man bei uns gänzlich die Bedeutung dieser, jetzt von: Bettel und kärglichen Subventionen sich fortfristenden, doch so wichtigen Wohlsahrtseinrichtungen?*)

Außer mit solchen Cursen könnte man, namentlich in Land­städten, den Versuch machen, Mädchen, die sich der Kinderpflege zu­wenden wollen, wenigstens eine gute theoretische Unterweisung zu geben, die sich freilich, wo nur möglich, an praktische Einrichtungen anzuschließen hätte. Ihr fiele u. a. die Aufgabe zu, über neuere Appa­rate und Verfahren z. B. über Sterilisierungsvorrichtungen u. s. w. aus weitere Kreise belehrend einzuwirken. Übrigens ist auf dem Lande auf diesem Gebiete erfahrungsgemäß eine entsprechende ärztliche Lehr­kraft nicht so selten zu finden.

Ein weiteres Mittel, die Pflege der Kinder im ersten Lebens­alter rationeller zu gestalten, wäre die Organisierung ähnlich ein-

*) Es würde übrigens nicht schaden, wenn den Mädchen auch das Elend vieler ihrer Standesgenossinnen ein bisschcn vor Augen geführt würde, und glaube ich nicht, dass der Aufenthalt im Findelhause an sich ihrer Moralität Abbruch thun würde.

Frankfurt a. M. besitzt seit 1887 eine vomVaterländischen Frauenverein" geleitete Krippe, welche in einem eigenen Hause eine Lehrstätte zur Aus­bildung von Kindermädchen besitzt. Kinderpflegerinnen als Arbeitskräfte für derartige Einrichtungen bildet in bewährter Weife das Mutterhaus in Groß- heppach bei.Waiblingen aus (Källe und Kamp, a. a. O. S. 12).'Die Wiener Krippen beschäftigten sich bisher nur mit dem Unterrichte vonKindergärtnerinnen".