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ist: Lx omnibus uli«>uich ex toto nikil! Naiv ist es daher auch, das Heil bei einem Fachgebiet, wie es die Haushaltungslehre begreift, vvn theoretischen" Erörterungen in einerobligatorischen" Fortbildungs­schule mit ihren paar Wochenstunden zu erblicken. Das muss in Spielerei ausarten. Man darf nicht das von den Kräften eines Pferdes erwarten und verlangen, wozu man eine Maschine braucht.

Aus dem Gesagten ergibt sich eine Theilung des ganzen Ge­bietes in zwei Schulkategorien: in dieWirtichastsschule" und inHöhere Haushaltungs- und Sanitätscurse". Beide haben grundverschiedene Aufgaben und organische Einrichtungen, weshalb wir für sie auch verschiedene Bezeichnungen gewählt haben.

Die eine soll erst in das praktische Leben einführen und für dessen Bedürfnisse vorbilden, die andere setzt eine ziem­lich genaue Vertrautheit mit demselben voraus und hat einen ganz eigengearteten Zweck. Eine Charakteristik beider wird dies unschwer erweisen.

l. Die Virilchnlkslchule.

Diese Schule soll für die Vorbildung zur Führung des ge wöhnlichen durchschnittlichen Haushaltes der mittleren und der besseren unteren Stände bestimmt sein. Sie wäre eine Tagesschule und am besten als Halbpensionat einzurichten.'*)

DieWirtschaftsschule" soll Mädchen mit guter Volksschulbildung, aber nicht im Alter unter 16 Jahren, aufnehmen und sie durch zehn Monate auf den wichtigsten Gebieten der Haushaltung praktisch unter­weisen. Ihr Lehrplan hätte etwa folgende Disciplinen zu umfassen: All­gemein bildende Gegenstände: Religion, Unterrichtssprache, einfaches, geläufiges Rechnen für den Hausgebrauch (Kopfrechnen); vielleicht Heimatskunde. Fachliche Gegenstände und praktische Übungen: Führung des Hausbuches, Koch- und Haushaltungsunterricht, Behandlung der Wäsche, Hand- und Maschinnähen und die wichtigsten, sonstigen Hand­arbeiten für den häuslichen Bedarf.

Außerhalb derWirtschaftsschule" im engeren Sinne, also für Absolventinnen derselben oder für sonstige Frequentantinnen, können mit

*) Die einschlägige Anstalt des Lette-Vereines in Berlin hat zwar anch ein Internat; das versteuert aber die Sache und ist für die Erreichung des Zweckes derselben nicht unbedingt erforderlich. Wir bringen einen Auszug aus dein Regulativ dieser Schule im Anhang, Beilage 0, um die Sache anschau­lich zu machen.