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einer solchen Anstalt Specialcurse verbunden werden, wie z. B. Ge- schäftscurse (Ladenverrechnung) in der bei Gruppe I angegebenen Art, Samaritercurse (Pflegeeurse), Curse für Schneiderei, Modistenarbeit für den Hausgebrauch u. s. w. Mitunter kann der Anstalt je nach dem örtlichen Bedürfnis eine Fortbildungsschule für Mädchen einge­fügt werden.

Die Frequentantinnen der eigentlichenWirtschaftsschule" hätten, einschließlich der Beköstigung, den an sich gewiss mäßigen Betrag von 40 pro Kopf und Monat, also jährlich 400 /v zu entrichten. Das Maximum an Schülerinnen der Wirtschaftsschule müsste mit 60 angesetzt werden; natürlich stünde bei vorhandenen Mitteln der Errich­tung von Parallelabtheilnngen nichts im Wege.

An die Spitze solcher Anstalten dürften nur pädagogisch geeignete, in der Haushaltung erfahrene Leiterinnen gestellt werden, welche Disciplin zu halten verstehen. Die Zahl der internen Lehrerinnen dürfte keinesfalls unter sechs sein, so dass nur je zehn Schülerinnen unter einer Lehrkraft beim praktischen Unterricht, beziehungsweise bei einem Koch­apparat gleichzeitig beschäftigt würden. Nach einer approximativ auf­gestellten Berechnung, der sehr gute Zahlungen für die Leitung und Ent­lohnung der Lehrkräfte*) zugrunde gelegt worden find, würden die Kosten einerWirtschaftsschnle", außer der Beistellung der Schulräume und den übrigens nicht übermäßigen Jnvestitionsauslagen, sich jährlich, ein schließlich der Verköstigung, auf circa 45.000 belaufen. Der Eingang an Unterrichtsgeldern kann, bei Berücksichtigung von zehn Freiplätzen für gänzlich Unbemittelte, auf jährlich 20.000 beziffert werden. Es ergäbe sich demnach ein jährlicher Abgang von 25.000 für welchen ähn­lich wie bei commerciellen Tagesschulen, gewerblichen Lehranstalten u. s. w. im Wege einer Concurrenz der Subventionen, der Staat und andere öffentliche und private Factoren aufzukommen hätten. Derartige Anstalten könnten in jeder größeren, kleineren, ja kleinen Stadt unschwer errichtet werden; in großen Städten wäre ein förmliches Netz solcher Schulen erforderlich, die in einer ähnlichen Art wie bei den Anstalten des Lctte-Bereines einer Centrale zu unterstellen wären. Besonders muss

*) Man könnte das bei den Centralk och schulen in London (eentrech befolgte System der permantcn Koch- und Arbeitslehrerinen I. und II. Classe und von denselben zugewiesenen provisorischen Lehrkräften und Gehilfinnen einführen. Die Lehrerin I. Classe bezieht 100 Pf. St. sein Trittheil der Lehrkräfte steht im Genusse dieses Bezuges), die Lehrerin II. Classe 75 Pf. St. Unserer Berechnung sind mindestens die gleichen Gehalte zugrunde gelegt, jener für die Dotierung der Leiterinnen aber weitaus höhere.