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suchen ist. Die Natur dieser Beschränkung bringt es da mit sich, dass wir den Grundgedanken, der uns leitet, nur negativ zum Ausdrucke bringen können, die eigentliche Organisationsfrage aber hier beiseite lassen müssen. Soviel ist außer Zweifel, dass man die innere Structur solcher Schulen vereinfachen und alles bei ihnen grundsätzlich aus­scheiden muss, was für sie nur einen unnützen Ballast bedeutet und nur bei einer specifischen Behandlung und bei eigener Erfassung des Gegenstandes unter einer besonderen fachmännischen Leitung überhaupt gedeihen kann. Da gibt es natürlich nur einen zum Ziel führenden Weg, der betreten werden müsste, wenn man der eigentlichen Ausgabe solcher Anstalten gerecht werden wollte: Diese wäre daraus zu be­schränken, eine in bestimmten Grenzen gehaltene allgemeine Bildung zu vermitteln, beziehungsweise für die Weiterbildung der Mädchen eine solide Basis abzugeben; dagegen wäre die Behandlung des Unterrichtes in Fachgebieten besonderen Cursen vorzubehalten.*) Dafür ist in der Regel erst Raum nach Absolvieruug der allgemeinen Anstalt, deren Unterricht sich etwa bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres zu erstrecken hätte. Aus dieser Altersstufe würde man eine wirklich gute sachliche Unterweisung erst mit Interesse aufsuchen, daraus Nutzen gewinnen und dabei den großen Vortheil haben, statt wie bei der gymnasialen Mädchenschule Massen durch ein caudinisches Joch zu führen, dem individuellen Antrieb, dem Talente und dem eigenen Denken freie Bahn zu schassen. Natürlich kann Hiebei nicht die Meinung sein, als müsse man nun die Abhaltung derartiger Curse von jeder höheren Töchterschule erwarten; das wäre weder möglich noch zweckdienlich. Es ist sogar hier eine gewisse Concentration der Kräfte ein Gebot der Nothwendigkeit. Ein Analogem zu derartigen Veranstal­tungen bilden dieVolkstümlichen Universitätscurse". Freilich gut, sogar sehr gut müssen derartige Einrichtungen beschaffen sein, sonst fruchten sie nichts, sondern schaden nur.

*! Ähnliche Maßnahmen hatte man auch in Preußen bei der Einrichtung der dortigen neunjährigen Töchterschulen im Auge; wenigstens findet sich in den bezüglichenAmtlichen Bestimmungen" vom 31. Mai 1894 der Satz:Die Gelegen­heit lzur Erweiterung der Bildung) wird sich leicht bieten, wenn sich der höheren Mädchenschule wahlfreie Lehrcurse angliedern, in welchen die aus der Schule ent­lassenen Mädchen in freierer, vielleicht auch in mehr wissenschaftlicher Form weiteren Unterricht erhalten." Unsere Ansicht ist aber insoserne abweichend, als wir eine ganz andere, mit derTöchterschule" nicht unmittelbar im organischen Zu­sammenhange stehende Einrichtung solcher Curse im Auge haben. iBgl. auch Dr. Otto Nenstätter:Das Frauenstudium im Auslande", München 1899, und A. Kirchhofs: Die Akademische Frau".'