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eine grosse Beuachtheiligung durch die Einführung der billigen Maschinen-Spitzen, von denen im Verlauf einer Minute 30.000 Maschen gefertigt werden können, während die geschickteste Klöpplerin in der gleichen Zeit nicht mehr wie vier bis fünf zu schlingen vermag. Im Jahre 1831 waren in England 5000 Ma­schinen beschäftigt, die 30 Millionen Yards Maschinen-Spitzen verfertigten und allmfilig alle Märkte überschwemmten. Der Noth- stand, welchen ein solcher lliickgang seiner wichtigsten Industrie in dem rauhen, dichtbevölkerten Erzgebirge hervorrufon musste, veranlasste die sächsische Regierung und eine grosse Zahl von Gemeinden im Jahre 1848 zur Errichtung von Klöppelschulen, welche nicht blos technisch-industrielle, sondern vor Allein in- tellectuelle und moralische Erziehungszwecke verfolgen sollten. Die Aufgabe, welche sie sich stellten, war die Heranbildung von Arbeiterinnen bis zu dem Grade, um jedes von der Mode be­gehrte und aus diesem Grunde besser bezahlte Genre selbst­ständig und mit Erfolg herzustellen. Dabei wurden die Verleger, d. h. die Abnehmer der in der Schule gefertigten Arbeiten, wie die Lehrerinnen verpachtet, stets die neuesten technisch voll­kommensten Spitzenmuster fertigen zu lassen und die schlecht­gezahlten Sorten ganz fernzuhalten, um auf diese Weise die Concurrenz der Maschine möglichst ungefährlich zu machen. Bis zu welcher Fertigkeit es die Schülerinnen nach Gjähriger Lehrzeit bringen können, bewiesen auf der Ausstellung die von Fabrikan­ten aus Dresden, Barwald und Ehrenfriedersdorf ausgestellten Artikel. Die Anlage und Ftlege der Klöppelschulen, die von Regieruug und Gemeinden in richtiger Schätzung ihrer volks­wirtschaftlichen Würdigkeit geübt wird, ist trotz manch un­günstiger Strömung unter der arbeitenden Bevölkerung in steter Entwicklung begriffen. Es bestanden im Jahre 1872 in Sachsen .35 Klöppelschulen mit 3t) Lehrerinnen, 17 Verlegern, 31 Local- Inspectoren, 134 Gemeinde - Vorständen und durchschnittlich 2000 Schülerinnen, von denen 463 am Näh-Unterrichte theil- nahmen. Ihr Verdienst belief sich auf 22.091 Rthlr. mit durch­schnittlich 11, bei vorgeschrittenen Schülerinnen 70, 100 bis 130 Rthlr. jährlichen Verdienst : die Staatshilfe betrug 4000Rthlr.,

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