4. Land- und Wasserbauten fUr die Schiffahrt.

Die verschiedenen Zwecke, welche die Seebauten zu erfüllen haben, bestehen nicht nur darin, den bequemen Verkehr zwischen den Transportmitteln des Festlandes und jenen des Meeres zu ermöglichen, sondern auch der stets wachsenden Zahl von Fahr­zeugen Schutz und Raum zur Aufnahme und Abgabe ihrer Ladungen zu bieten, so wie die der Schiffahrt sich entgegen­stellenden Hindernisse zu beseitigen oder doch kenntlich und unschädlich zu machen. Die Erreichung dieser mannigfachen Zw r ecke erheischt nicht nur die Ausführung kostspieliger Leucht­thurmbauten und die Anlage geräumiger Hafen-Basins, sondern auch die Einrichtung der zur Ausrüstung der Häfen dienenden Hilfsmittel, als: mechanische Vorrichtungen zum Laden und Löschen der Waaren, Apparate zur Schaffung und Erhaltung der von den Fahrzeugen geforderten Wassertiefe, ausreichende Ver­ankerungsmittel, Baulichkeiten zur Vornahme von Schiffsrepara­turen u. s. w.

Von allen diesen der Schiffahrt dienenden Elementen fanden wir auf der Ausstellung eine grosse Zahl ebenso interessanter als lehrreicher Typen. Es würde jedoch die unserem Berichte gezogenen Grenzen weit überschreiten, wollten wir sie alle ver­führen. Wir beschränken daher unsere Mittheilung vorzugsweise auf Hafenbauten, müssen jedoch sofort unsere Aufgabe dahin