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so dass (Up Hoffnung verbanden ist, in wenig Jahren unsere Küste in einer den dringendsten Bedürfnissen der Schiffahrt entsprechenden Weise beleuchtet zu sehen. In gleichem Verhält­nisse, wie die Anlage der Leuchten, schreitet auch die Bezeich­nung der für die Schiffahrt gefährlichen Untiefen etc. durch Warnzeichen aller Art (sowohl schwimmende als auch fixe) vor­wärts. Hervorzuheben ist, dass man bestrebt ist, bei der Anlage von* Leuchtthürmen und Warnzeichen soviel als möglich von den in dem Auslande gemachten Erfahrungen und dort als gut er­kannten Systemen Nutzen zu ziehen. Das zum Bau der Leucht- thürme verwendete Material ist beinahe ausschliesslich der Stein, das Eisen wird ausnahmsweise nur zur Herstellung von Thürmen unbeträchtlicher Höhe benützt. (Als Specimen einer besonderen Classe von Seeleuchten sei des in Grado verankerten Leuchtschiffes als des ersten in Oesterreich gemachten Versuches dieser Art gedacht.) Die zur Verwendung kommenden Beleuchtungs-Apparate sind fast ausschliesslich die bekannten Fresnerschen Linsen- Apparate. Als Beleuchtungs - Material wird Petroleum nur für die kleinen Hafenleuchten, für alle übrigen ausschliesslich Oel verwendet.

Fassen wir in kurzem Besinne das über die von unserem Staate auf dem Felde des Marinewesens entwickelte Thätigkeit Gesagte zusammen, so verdienen die in dem Schiffbau erzielten Fortschritte die wohlverdiente Anerkennung, während der zweck­mässigen Ausrüstung unserer Hafenplätze, sowie der ausgiebigen Beleuchtung unserer Küstenstriche noch nicht die von der Schiff­fahrt mit Recht verlangte Aufmerksamkeit gezollt wird.

Das für Dalmatien bestimmte Eisenbahnnetz wird unserer Regierung die willkommene Veranlassung bieten, ausser den neu herzustellenden Hafen-Anlagen, die Bauthätigkeit an dem Adria­tischen Meere auch nach den gedachten Richtungen hin einer grösseren Entwicklung entgegen zu führen. Mögen die hiefür ergriffenen Maassregeln nur energische und den Bedürfnissen der modernen Schiffahrt vollkommen entsprechende sein. Dies wün­schen wir im Tnteresse Gesammt-Oesterreichs und der durch die Meeresstrasse mit ihm verbundenen Länder. Die Red.

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