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Weise bedienen und die Zahl dieser Gattung Fahrzeuge in Oester­reich noch die hei Weitem überwiegendste ist. Dampfschiffe haben ohne Ausnahme ihre Krahne an Bord und besorgen selbst das Aus- und Einladen der Waaren. Welche Dienste gerade in Triest eine ausreichende Zahl entsprechend und gut vertheilter Krahne im Interesse einer ökonomischen und raschen Waaren-Manipulation leisten würde, liegt bei den beschränkten Lager- und Anlande- Flächen auf der Hand.

Eine grössere Sorgfalt als den genannten Einrichtungen wird den Verankerungs- und Vertauungs-Mitteln geschenkt. Nicht nur sind unsere Häfen mit den von der Schiffahrt geforderten Anzahl dieser Mittel ausgerüstet, sondern wird auch bei den für dieselben angewendeten Systemen sowohl den Fortschritten der Technik, als auch der Berücksichtigung der inländischen Industrie verdiente Rechnung gezollt. So verdanken wir es der Initiative der k. k. Seebehörde in Triest, dass schon seit mehreren Jahren die Bojen aus inländischem Walzeisen in den technischen Eta­blissements von Triest und Graz erzeugt und bereits Aufträge für die Lieferung von Ketten und Ankern an steirische Eisenwerke erfolgt sind.

Die Anlage von Leuchtthürmen und Warnzeichen kann (nicht ganz entsprechend den von der Schiffahrt geforderten Bedürfnissen) nur im Verhältnisse mit dem für Seebauten karg zugemessenen Jahresbudget*) von Statten gehen. Bis zum Jahre 1867 betrug die Zahl der errichteten Seeleuchten 20. Seither wurden an den wichtigsten Küstenpuncten 25 neue errichtet und sind ferner gegen 20 theils projectirt, theils im Bau begriffen,

*) Nach amtlichen Documenten der k. k. Seebehörde in Triest, welche im Jahre 1854 die Seebauten von der k. k. kiistenl. Bau-Direction und im Jahre 1867 die unter der Obhut der Triester Börsen-Deputation gestandene Beleuchtung des unserem Staate gehörigen Küstenstriches übernommen hat, betragen die für neue Scluitz-Dämme, Landungs-Moli, Landungs-Ufer, Land­festen, Anbindringe, Sanitätsgebäude, Lazaretlie, Reparaturen an bestehenden Hafenbauwerken, Warnzeichen und sonstigen maritimen Vorkehrungen, sowie für Seeleuchten und Semaphoren in 10 Jahren (1854 bis incl. 1872) veraus­gabten Beträge: für Triest und das Küstenland ft. 5,068.302.

* Dalmatien. 2,603.500.

somit zusammen nur H. 7,671.811.