Zur allgemeinen Charakteristik der zur Ausstellung gebrachten Häuser haben wir zu bemerken, dass sich dieselben in zwei Classen theilen lassen; in solche lur Arbeiter auf dem Lande und solche für Arbeiter in den Städten.

Die Häuser auf dem Laude sind im Allgemeinen freiste­hende, ebenerdige, höchstens stockhohe Gebäude mit wohn- und heizbaren Dachstuben. Das Interesse der ökonomischen Ausführung sowol wie das bisweilen theure Terrain gebieten jedoch, mehrere Wohnungen unter Hin Dach zu bringen, und so Hilden wir je nach den localen Verhältnissen zwei, vier und mehrere Wuh- uungen in Einem Hause und unter dem gleichen Dache vereinigt, die jedoch durch Scheidemauern vollkommen von einander getrennt sind. In grossen Manufaetnr- und Fabriksstädten werden die nach erwähnten Grundsätzen erbauten Häuser nach (lassen und Plätzen zusammengestellt und bilden ganze Colonien, zu deren Ergänzung noch, diejenigen Einrichtungen kommen, welche im Interesse der kleinen Gemeinde nothwendig sind, als : Hade- und Wasch­häuser, Kranken- und Schulhäuser, Hrunnen, Promenaden, Re­staurants etc.

Die Arbeiterhäuser i n d e n S t ä d t e n, wo das Terrain theuer ist, müssen den hohen Preis der Rautiäche durch mehrere Stockwerke ausgleichen und trachten, durch möglichste Isolirung der von je einer Familie bezogenen Räume für den Mangel des allein bewohnten Hauses sich schadlos zu halten. Eine gemein­same Stiege führt entweder direct oder mit Hilfe eines Ganges zu den .einzelnen Wohnungen. Hei den englischen Wohnhäusern ist noch hervorzulieben, dass in genügender Weise für Räume gesorgt wird, die gemeinsamen Zwecken dienen, als: Wasch-, Hade-, Speise-Zimmer u. s. w.

nicht nur Familien-Wohnungen sammt Consnm-Vereinen für Nahrungsmittel und Kleidungsstücke, Menagen, Sparcassen u. s. w., sondern auch Anstalten für die Erziehung und den Unterricht der Kinder, sowie fiir die Belehrung und Fortbildung der Erwachsenen errichtet. Kranken-, Unterst ützung.s- und Iensions-Uassen, Krankenhäuser und Bewahr Anstalten sollen endlich die Arbeiter und ihre Angehörigen fiir die Fälle der Krankheit, der Invalidität und für ihr Alter vor der Sorge um die Existenz schützen.