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d) Das Verkorken der Bouteillen. Dieses geschieht entweder aus freier Hand oder besser und sichernder vor Verletzungen mittelst der Verkorkungsmaschine. Bei Ver­wendung der letzteren presst die Arbeiterin mit einer Keilverschiebung die Bouteille unter einen der Grösse der Bouteillenöffnung angepassten Konus, durch welchen sie den passend gewählten Kork mittelst eines durch einen Hebel in Bewegung gesetzten Domes in dieselbe eintreibt. Das noch vorstehend bleibende Stückchen Kork wird mit einem scharfen Messer weggenommen.

e) Das Siegeln der Bouteillen kapseln. Die verkorkten Bouteillen werden entweder durch Eintauchen der Halsenden in geschmolzenes Siegellack oder mittelst Stangenlackes in bekannter Weise gesiegelt und mit Stampiglie versehen; oder man kapselt sie, das heisst, man stülpt über das Halsende der Bouteillen Zinnkapseln, welchen das Stampigliezeichen bereits eingeprägt ist und reibt dieselben mittelst einer eigenen Vor­richtung von Schnüren oder Darmseiten fest an den Hals der Bouteillen an.

/) Das Etiquettiren der Bouteillen. Die Etiquetten werden mittelst Klei­sters auf den Bouteillen befestigt.

<j) Das Einpacken der Bouteillen. Letztere werden zuerst mit Papier, dann mit Stroh umwickelt und fest nebeneinander in die Kiste auf Lagen von Stroh verpackt.

Alle diese Arbeiten werden grösstentlieils stehend verrichtet und sind im Allgemeinen körperlich wenig anstrengend. Für die Arbeiterinnen ist erforderlich, dass sie die Volks­schule durchgemacht haben, da selbe neben obigen Arbeiten gewöhnlich auch den Detail­verkauf besorgen und somit im Lesen, Schreiben und Kechnen Gewandtheit besitzen sollen. Die vom Geschäfte freigelassenen Pausen füllen die Arbeiterinnen mit Handarbeit aus. Eine Theilung der Arbeiten findet nicht statt.

Die Arbeiterinnen sind iu der Fabrik von 6 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends be­schäftigt, wohnen daselbst, erhalten Frühstück, Mittagmahl, Jause und Abendessen und einen Monatgehalt von 8 bis 14 fl., durchschnittlich von 10 fl.

Bierbrauer ei.

In der Bierbrauerei werden Frauenspersonen nur in wenigen Etablissements in geringer Zahl und blos zu ganz gewöhnlichen Taglohnarbeiten verwendet.

Der Taglohn beträgt 50 bis 00 kr.

Fabrikation moussirender Getränke.

Bei der Fabrikation moussirender Getränke entfallen auf das weibliche Geschlecht folgende Arbeiten:

1. Bei (1er Sodawasser-Fabrikation. a) Zu reichen und Waschen der Sy phons.

Diese Arbeit, zu welcher man die schon länger beschäftigten Arbeiterinnen verwendet, besteht im Zureichen der leeren Syphons an die mit der Füllung derselben beschäftigten