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2. Bei der Champagner-Fabrikation.

Bei der Fabrikation von Champagner werden Arbeiterinnen nur zum Flaschen­waschen und zum Etiquettiren verwendet.

Von den Arbeiterinnen dieser Fabrikationszweige sind viele verheirathet. Dieselben sind im Allgemeinen als sparsam und als nett in Kleidung und Wohnung zu bezeichnen.

Die Arbeitsstunden, Ruhepausen eingerechnet, sind von 15 Uhr Früh bis G Uhr Abends im Sommer und von 7 Uhr Früh bis ' j.J Uhr Abends im Winter. Die Arbeiten werden im Fabrikslocale verrichtet.

Gegenwärtig werden in dieser Industrie in Wien ungefähr 150 bis 180 Arbeiterinnen verwendet.

Erzeugung' von Condilorwaaren.

ln den Geschäften der Zucker- und Kuchenbäcker werden Mädchen und Frauen, vorwiegend im Alter von IG bis 30 Jahren, als Verkäuferinnen und zu leichten Hilfsarbeiten (Einwickeln von Bonbons, Einpacken der Waaren etc.) verwendet; ein­zelne helfen auch bei der Verbuchung.

Ln Wien sind bei 200 Mädchen, meistens Deutsche, beschäftigt. Sie wohnen grösstentheils bei den Arbeitgebern und beziehen nebst ganzer Verpflegung einen Monats­lohn von 8 bis 20 fl., im Durchschnitte von 12 fl. Sie sind per Tag, die Ruhepausen inbegriffen, 1014 Stunden im Geschäfte.

In dem hier angeführten Industriezweige, wie bei manchen anderen in die Gruppe der Nahrungs- und Genussmittel gehörigen Gewerben, wäre das Arbeitsgebiet für das weib­liche Geschlecht noch einer grossen Erweiterung fähig. Es gilt dies nicht nur bezüglich solcher Artikel, deren Erzeugung unmittelbar in den Bereich dieser Gewerbe gehört, wie die Erzeugung von Bäckereien, Bonbons und sonstigen Conditorwaaren, sondern auch von anderen, mit ihnen in Zusammenhang stehenden Arbeiten. Dahin gehören das Schälen und Vorrichten des Einsiedobstes, das Vorrichten und Schneiden des Papiers zu Bonbons, die Erzeugung feiner Zuckerbäcker-Enveloppes u. dgl. Galanteriearbeiten, welche besonders zur Weihnachtszeit stark begehrt gegenwärtig grösstentheils aus Frankreich und Deutsch­land bezogen werden.

Eebzelterei.

In diesem Industriezweige, welcher nur Gewerbe von geringem Betriebsumfange zählt, kommen weibliche Arbeitskräfte blos insoferne zur Verwendung, als einige leichte Arbeiten, wie: Zurichten der Mandeln, Belegen der Lebkuchenstücke mit Mandeln oder mit Zuckerglasur, Packetiren des Lebkuchens u. s. w., theils von den Frauen und Töchtern der Gewerbsinhaber selbst, theils von dem weiblichen Dienstpersonale besorgt werden.

Letztere haben nebst vollständiger Verpflegung einen Monatslohn von 7 bis 16 fl.