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sind. Die Metall ab fälle müssen daher genau sortirt werden (Kupfer zu Kupfer, Messing zu Messing &c.); auch werden die reinen Metalle von den minderen Metallen getrennt und von etwaigen Eisentheilen oder fremden Metalltheilen durch Abbrechen oder Abschneiden befreit, um sodann in dieser Weise zum Abgusse in die Giesserei zu gelangen. Dieselbe Manipulation passiren auch die Dreh- und Feilspäne, welche mittelst Sieb, Magnet und Wasser gereinigt werden.

Diese Arbeiten werden von älteren Mädchen oder Frauen, überhaupt aber von stär­keren Personen besorgt, welche stufenweise dazu herangebildet werden.

Der Wochenlohn für derartige Arbeiterinnen beträgt 4 bis 5 fl.

2. Das Abwägen von Metallen und das Zusammen stellen der Legir ungen.

Diese Manipulation wird in Giessereien, wo mit Schmelztiegeln gegossen wird und ein Satz das Gewicht- von 50 Pfund nicht übersteigt, ebenfalls von Frauenzimmern unter Ueberwachung von Männern ausgeführt.

Wochenlohn 4 bis 5 fl.

3. Das Gussauspritzen und Reinigen.

Die aus der Giesserei gelangenden kleinen Gussgegenstände werden von Frauenzim­mern mittelst Dürsten von Eisen und Dorsten ganz vom Sande gereinigt, um sodann in die weitere Manipulation gelangen zu können. Zugleich wird dieser gereinigte Guss sortirt und in die verschiedenen Fächer eingereiht.

Wochenlohn 4 bis 5 fl.

4. Das Schleifen und Poliren.

Maschinschleiferei und Poliren. Das Schleifen geht unter Leitung eines Mannes, in grösseren Etablissements unter der Aufsicht mehrerer Männer vor sich, welche die Obsorge haben, die aus Holz bestehenden Schleifscheiben im Durchmesser von beiläu­fig 8 bis 10 und in der Dicke von V 2 bis 1" mit Leder zu überziehen. Sodann werden die Scheiben von den Männern auf in Pfannen laufende eiserne Spindeln gestellt und dann erst dem betreffenden Mädchen die weitere Arbeit des Schleifens überlassen.

Dieselbe Vorrichtung erfordert das Poliren, nur werden hiebei entweder Leder- Scheiben und Kalk und Stearinöl, oder Tuchscheiben mit Kalk und Stearinöl verwendet. Die Schleifmaschine wird von Dampf getrieben.

Es kommen zu dieser sitzend verrichteten Arbeit Frauenzimmer im Alter von 18 bis 50 Jahren in Verwendung; die Lehrzeit dafür ist beiläufig 2 Monate und der Lohn 6 bis 7 fl., bei besonderen Leistungen auch höher.

Hand schieifer ei. Die Gegenstände werden auf den sogenannten Schleiftrog gelegt und mittelst Dimsenstein, Kohle und Wasser solange gerieben, bis sie die gewisse Glätte erhalten haben.

Zu dieser Manipulation, welche ebenfalls unter der Leitung von Männern steht, kön­nen Mädchen von 16 Jahren an verwendet werden. Die Arbeit geschieht sitzend und stehend.

Wochenlohn 5 bis 7 fl.

5. Das Dronziren und Lackiren von Gusseisen- und Zink-Gegenständen.

Die Farben und Lacke werden auf die vorher zubereiteten Gegenstände mittelst Pin­sel je nach Bedarf ein- oder mehreremale aufgetragen und in Oefen getrocknet. Die etwa erforderlichen Bronzen werden ebenfalls mit Pinseln aufgetragen und wieder getrocknet.