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Fabrikation von Packfongwaaren.

Bezüglich dieses Artikels ist die k. k. priv. Berndorf er Metallwarenfabrik als her­vorragend zu bezeichnen. Ihre Erzeugung umfasst gewöhnliche Packfongwaaren, Alpacca- Gegenstände und Alpacca-Silberwaaren. Was die gewöhnlichen Packfong- und Alpacca- waaren betrifft, so werden die Hauptarbeiten von Männern verrichtet; namhafter ist die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte bei der Herstellung versilberter Alpaccawaaren.

Die den Arbeiterinnen zufallenden Arbeiten sind: Walzen, Pressen und Ausschneiden kleinerer Metallgegenstände, Feilen, Schleifen, Versilbern und Vergolden, sowie Poliren. In Betreff der technischen Momente und des Verfahrens bei diesen Arbeiten gilt dasselbe, was in dem AbschnitteChinasilberwaaren diesfalls gesagt ist.

Die Entlohnung der Arbeiterinnen erfolgt grösstentheils per Stück. Die leichteren, bald erlernten Arbeiten geben einen Wochenverdienst von 4 bis 8 fl. Bei jenen Arbeiten, bezüglich welcher zur Erlernung einige Zeit erforderlich ist, verdienen sich Anfängerinnen per Woche 2'/ 2 bis 3 fl., die schon weiter vorgeschrittenen Arbeiterinnen 4 bis 6 fl., bei grossem Fleiss und Geschicklichkeit auch 8 bis 10 fl.

Die Zahl der Arbeiterinnen (Mädchen und Frauen), welche bei der Fabrikation von Packfongwaaren, Alpacca - Gegenständen und Alpacca-Silberwaaren in Nieder-Oesterreich im Ganzen beschäftigt sind, beträgt GOO bis 1000 Individuen; im Sommer ist, was die Fabriken des flachen Landes betrifft, die Zahl eine geringere, da viele Arbeiterinnen ihre Felder und Gärten bewirthschaften helfen.

Fabrikation von Lampen.

Die in der Lampen-Fabrikation auf Frauenspersonen entfallenden Arbeiten sind:

1. Das Schneiden und Stanzen der Metalle.

Diese Arbeit besteht darin, dass Mädchen aus Metallblech- oder Eisenblechstreifen runde Böden schneiden, solche lochen, Dessins einschneiden, die Bestandtheile zu den Brennern der Lampen falzen, biegen etc. Die Arbeit wird mittelst Maschinen, tlieils mit Hand-, theils mit Dampfbetrieb verrichtet und geschieht dadurch, dass die Arbeiterin das Blech unter die Stanze oder den Schnitt hält und den Hebel der Presse in Bewegung setzt.

Die Arbeit erfordert allerdings eine grössere körperliche Kraft, ist jedoch in den meisten Fällen keine schwere zu nennen; zur Erlernung derselben werden 14 Tage gerechnet. Die Arbeiterinnen stehen im Alter von 1625 Jahren.

Die Entlohnung geschieht für die Lehrzeit per Woche, später per Hundert oder Tausend Stück. Der Wochenlohn beträgt 3/ 2 bis 4 fl. Für Stückarbeiteriunen beträgt der Verdienst per Woche 47 fl., je nach Geschicklichkeit und Geschwindigkeit.

2. Das Ausglühen der Metalle.

Metallbestandtheile, welche auf den Fallwerken gearbeitet werden, müssen vor jedes­maligem Ausschlagen geglüht werden, zu welchem Zwecke selbe in Eisenpfannen gelegt und in den Glühofen geschoben werden, wo sie je nach der Stärke des Metalles V 2 bis 1 Stunde dem Glühen ausgesetzt bleiben.

Das Hineingeben in die Pfannen, sowie das in den Ofen Hinein- und Herausschieben besorgen nur Frauenspersonen stärkerer Constitution, da selbe den Tag über die Glühhitze auszuhalten haben. Alter der Arbeiterinnen nicht unter 20 Jahren.

Lohn per Woche 45 fl.