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3. Das Beizen der Metalle.

Die aus dem Glühofen gekommenen Metalle sind, nachdem sie ausgekühlt, mit einer schwarzen Kruste (mit dem sog. Zünder) überzogen. Dieser Zünder würde theilweise den Stanzen, womit das Metall geschlagen wird, schädlich sein, theilweise auch zu sehr stau­ben, daher die Metalle vor jedesmaligem Schlagen abgebeizt werden.

Diess geschieht dadurch, dass eine Partie solcher Metallbestandtheile in einen Wei­denkorb kommt und mit dem Korb in einen Bottich, der ein Gemenge von Wasser und Vitriol enthält, getaucht und durchgeschüttelt wird. Nachdem dies geschehen, wird der Korb herausgezogen, zum Brunnen getragen, eine Weile frisches Wasser darauf gepumpt, bis das Metall gut abgespült ist, sodann zum Ofen gestellt und getrocknet.

Auch diese Arbeit verrichten stärkere Frauenspersonen im Alter von wenigstens 20 Jahren.

Entlohnung per Woche 45 fl.

4. Das Brennermachen.

Diese Arbeit besteht darin, dass Mädchen die einzelnen Theile der Brenner mittelst Maschinen zusammenfalzen, gerade richten und den Brenner in rohem Zustande fertig machen.

Die Arbeit ist eine leichte, wird sitzend und zwar von Mädchen im Alter von 16 20 Jahren verrichtet. Das Erlernen der Arbeit dauert 814 Tage.

Die Entlohnung findet per Tausend statt, der Verdienst beträgt per Woche 3'/ 2 bis 47 a fl.

5. Hilfs arbeiten des Gelb brenne ns.

Da die Brenner durch das Oel, welches bei der Maschine stets benützt wird, fett und schwarz werden, müssen diese, um die reine Metallfarbe zu erlangen, gelbgebrannt werden. Diese Arbeit, die für die Brust sehr anstrengend ist, wird von Männern versehen; nur das Auffassen der Brenner oder sonstigen Bestandtheile an dünnen Messing­drähten geschieht durch Mädchen.

Nachdem diese Gegenstände in einer Lösung von Zink, Schwefel-, Salpeter- und Salzsäure gebrannt und durch reines Wasser abgespült sind, werden selbe in Sägespänen durch Drehen in einer Trommel getrocknet, worauf Mädchen die Sägespäne mittelst Pin­seln etc. ausstauben.

Diese Arbeit, die eine sehr leichte ist, wird sitzend und gewöhnlich von ganz jungen Mädchen (16 Jahre) oder älteren Frauenspersonen verrichtet.

Entlohnung per Woche 37 2 Ais 4 fl.

6. Hilfsarbeiten des Polirens.

Nachdem die Brenner, Lustertheile etc. gelbgebrannt sind, werden selbe, um ihnen Glätte und Glanz zu geben, polirt. Zu diesem Zwecke bestreicht man die Gegenstände mit schlechtem Bier oder mit Seifenwasser und reibt sie dann mit dem Polirstahl oder Blutstein so lange, bis selbe ganz glatt sind; diese Arbeit wird von Männern verrichtet.

Nachdem die Gegenstände polirt sind, müssen selbe getrocknet werden, welche Arbeit Mädchen mittelst Sägespänen und Tüchern besorgen. Selbstverständlich ist diese Arbeit bald erlernt; sie ist nicht anstrengendem! wird in sitzender Stellung verrichtet.

Entlohnung per Woche 37 2 bis 4 fl-

7. Das Firnissen.

Die gelb gebrannten, polirten Metallbrenner und sonstigen Lampentheile werden, um sie vor dem Anlaufen durch Feuchtigkeit und vor dem zu frühen Schwarzwerden zu