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zwischen Zinkplatten gelegt zu werden, gleich durch die Cylinder des Kalanders. Die Kraft des Druckes ist hier selbstverständlich nicht so stark und die Satinirung nicht so scharf. Sodann wird das Papier verpackt, nämlich in Packete gelegt, die Packete werden mit Spangen adjustirt etc.

Die Arbeiterinnen dieser Kategorie sind häufig Töchter der Arbeiter der Papierfabrik, welche den Unterricht in der Pabriksschule genossen und dadurch im Vergleiche mit den unter 1 und 2 erwähnten Arbeiterinnen eine bessere Vorbildung erlangt haben; sie hei- rathen nicht selten wieder Fabriksarbeiter. Diese Arbeiterinnen wohnen in der Fabrik und sind das ganze Jahr anwesend.

Wochenlohn 4 bis G fl.

Im Allgemeinen ist zu bemerken, dass die in den Papierfabriken beschäftigten Frauens­personen unter nicht ungünstigen Verhältnissen arbeiten. Sie haben in den Arbeiterhäusern gute, trockene, im Winter wohlgeheizte Wohnungen; in Erkrankungsfällen finden sie Auf­nahme in eigenen Krankenzimmern, und ein angestellter Fabriksarzt ist mit ihrer Pflege und Heilung betraut.

Die Gesammtzahl der Arbeiterinnen in den Papierfabriken Nieder-Oesterreichs dürfte 1100 bis 1200 betragen.

Fabrikation von Papiertapeten.

Bei der Fabrikation von Papiertapeten werden in der Regel weibliche Arbeitskräfte zu technischen Arbeiten nicht verwendet; nur ausnahmsweise findet bezüglich einiger leichter Arbeiten, bei Mangel an verwendbaren Knaben, ein Ersatz durch zwölf- bis vier­zehnjährige Mädchen statt. Diese Arbeiten sind:

1. Das Nachfahren beim Grundiren. Zweck dieser Arbeit ist das Vergleichen (Vertheilen) der Farbe, welche der Grundirer auf die Papierrolle als erste und Grundfarbe aufträgt.

2. Das Streichen, eine Hilfsarbeit bei dem Aufdrucken der Muster auf die grün­deten Tapeten. UnterStreichen versteht man das Aufträgen der Farbe auf das im Streich­kasten liegende Tuch. Das Uebertragen der Farbe auf die Druckform (Model) erfolgt, indem der Arbeiter (Drucker) die Form auf das Streichtuch legt und sie sanft niederdrückt, um das Anhaften der Farbe zu befördern.

Diese Arbeiten, welche in acht Tagen leicht erlernt werden, sind nicht anstrengend. Das Nachfahren bei dem Grundiren wird im Gehen, das Streichen stehend verrichtet. Die Arbeitszeit sowohl für Kinder als erwachsene Arbeiter ist IO 1 /, Stunde per Tag, nämlich von 6 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags mit einer halbstündigen Unterbrechung um 9 Uhr, dann von 1 Uhr bis 6 Uhr Abends.

Die Zahl der auf diese Weise beschäftigten Mädchen dürfte sich in Nieder-Oester­reich kaum auf 12 belaufen, der Wochenlohn beträgt 2 bis 3 fl.

Eine weitere, bisher nur vereinzelt eingetretene Verwendung von Frauenspersonen könnte bei der Erzeugung der sogenannten Goldtapeten stattfinden, und zwar zum Auf­legen des Metalls auf die Tapete; es ist dies eine Arbeit, die ganz gleich dem bei dem Vergolden von Holz üblichen Verfahren ist. Die bisher gemachten seltenen Versuche zeigten, dass sich die Arbeiterinnen die z r correcten Ausführung der Arbeit nöthigen