wurden Leutnant von Forstner statt einer starken Patrouille nur zwei Begleitmannschaften mitgegeben. Er wurde zwar durchgelaffen, doch schrien die Leute hinter ihm her und sammelten sich dann vor dem Eingang der engen Großstadelgaffe, wo der Offizier wohnte. Von Polizisten oder Gendarmen war niemand zur Stelle. Die Begleitmannschaften sperrten den Eingang der Gasse gegen das nachdrängende Publikum ab, das sich nach etwa einer Stunde in die Hauptstraße verzog. Auf ihrem Rückweg wurden die beiden Soldaten mit Steinen beworfen, die aber nicht trafen. Die Polizei griff endlich ein und nahm einige Leute fest. Aus der Menge ertönte darauf die Marseillaise. Bald danach traf die Feuerwehr mit einigen Gendarmen ein, um die Demonstranten zu zerstreuen. Da aber die Schläuche durchschnitten wurden, blieb diese Aktion erfolglos. Ein paar Schreier wurden von der Polizei festgenommen. Gegen elf Uhr abends verlief sich die Menge.
Am Montag, den io. November, wurden einige Offiziere in der Hauptstraße belästigt. Auf Ersuchen des Kommandeurs ließ die Kreisdirektion kleinere Zusammenrottungen durch Gendarmen zerstreuen. Am nächsten Tage kam es in den Abendstunden zu stärkeren Ansammlungen, ohne daß sich dabei Ausschreitungen ereigneten. Die Leute hatten offenbar Geschmack am Radaumachen gefunden, um so mehr, als es der Zivilbehörde nicht gelungen war, gegen die Demonstranten wirksam einzuschreiten. Mit der Zeit wird aber auch das Demonstrieren langweilig, und in der folgenden Zeit trat eine scheinbare Beruhigung ein.
Inzwischen hatte ich die Beschuldigungen, die in der Presse gegen Leutnant von Forstner vorgebracht waren, durch eingehende Zeugenvernehmung nachprüfen lassen. Verschiedene Behauptungen erwiesen sich sofort als erfunden, z. B. daß der Leutnant in einem Lokal eine französische Speisekarte mit dem Degen durchbohrt habe, daß ihm die Fenster eingeworfen worden seien und daß ihn zwanzig elsässische Studenten des „vereis äes ötnälants" gefordert hätten. Ein Dorfall im letzten Manöver war noch Gegenstand einer ehrengerichtlichen Untersuchung, schien aber nach den bisherigen Feststellungen sich als harmlos aufzuklären. Eine brieflich dem Regimentskommandeur erstattete Anzeige gegen den Offizier wegen einer sittlichen Verfehlung wurde vom Kriegsgericht untersucht. Die
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