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Erster Theil
Entstehung
Seite
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Glimmer- und Feldspath-Verbindung*), welcher man nach ihrem altbekannten Fundort Syene den NamenSyenit" ertheilt hat. Einige Blöcke liegen jetzt noch, bereits vom Felsen getrennt, im Sande der Wüste, andere sind sogar schon theilwcise bearbeitet. Die Werkstücke wurden auf geebneten Wegen, deren Spuren eben­falls noch sichtbar sind, vermittelst Walzen zu den im Flusse lie­genden Schiffen gebracht und auf diesen dem Orte ihrer Bestim­mung zugeführt. Eine längere, durch die Wüste nach dem nahen Phila führende Kunststraße mag wohl aus den Zeiten der Römer- herrschaft herrühren, obschon viele Felsen in ihrer Nähe mit Hiero­glyphen beschrieben sind.

Weniger solid erbaute Festungswerke, Moscheen und Grab­mäler aus einer viel späteren Periode, vielleicht noch aus der Zeit der Mamelukenherrschaft hcrstammend, nehmen einen großen Raum der jetzigen Wüste ein. Sie liegen in Trümmern und vereinigen sich mit mehreren wilden Partiten der Stromschnclle im Hintergründe zu sehr anziehenden Ansichten. Die große Ausdehnung dieser Trüm­mermassen deutet darauf hin, daß Assuan, der Stapelplatz des er­sten Katarakts, früher eine ansehnliche Handelsstadt gewesen sein muß.

Das heutige Assuan verdient den Namen einer Stadt nicht mehr. ES hat nur wenige und schlechte Kaufhallen, in denen man oft weder Käufer noch Verkäufer sieht, und ist der Sitz einer egyp- tischen Mauth, weil alle nach dem Sudahn gehende und von da­her kommende Waaren hier versteuert werden müssen. Für die Sklaven, welche ja im Orient überall als Waare betrachtet wer­den, ist die Steuer sehr hoch**). Wahrscheinlich lagen wegen der Versteuerung ihrer Neger und Negerinnen während unseres Aufent­halts mehrere Sklavenhändler einige Tage hier. Man bot uns ein sehr niedliches Gallamädchen zu dem Preise von achtzehnhundert Piastern an; Negerknaben und Negermädchen waren viel billiger.

*) Oder Hornblende- und Feldspathverbindung.

**) Sie beträgt für einen Neger oder Abyssinier zwanzig, für eine Ne­gerin vierundzwanzig und für eine Abyssinierin dreiunddreißig Thaler unse­res Geldes.