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die Sitten nnd Gebräuche des Volkes an, unter dem er aufwächst und ist nur Sklave dem Namen nach. In diesem Falle sind die meisten Neger Charthum's, wenn auch nicht die der Europäer, ^ denn diese sind Sklaven im vollsten Sinne des Wortes.
In Charthum erlaubt den Negern ein sonderbarer Gebrauch, sogar ihre Herrn zu wechseln. Wenn nämlich ein Sklave mit Recht oder Unrecht mit seiner Lage unzufrieden ist, geht er zu einem anderen, als menschenfreundlich bekannten Türken oder Araber und schneidet einem diesem gehörigen Esel, Pferde oder Kamele ein Ohr ab. Nach dem Gesetze oder an Gesetzes Statt gültigem Gebrauche wird der zahlungsunfähige Thäter Eigenthum des Besitzers eines so verunstalteten Thieres, wenn sein früherer Herr nicht Schadenersatz leisten sollte. Kamele und Pferde sind in Charthum häufig nominell wcrthvollcr, als Sklaven und deßhalb wird selten Schadenersatz geleistet. Auch würde der Sklave so lange Esels- oder Kamelohren abschneiden, bis es sein Herr überdrüssig bekäme, dieselben zu bezahlen.
In diesem Gebrauche kann man, wenn man das Loos des ^ Negers kennt, abgesehen von der Thicrquälerei, nichts Strafbares finden, aber eine gewisse Tücke leuchtet unverkennbar hindurch.
Diese, verbunden mit einer grenzenlosen Undankbarkeit, kann man sehr oft bei ihm wahrnehmen. Von letzterer erlebten wir selbst ein Beispiel. Bei unserer Ankunft in Kordofahn's Hauptstadt erfuhren wir, daß der Sohn des aus Dahr-Fuhr vertriebenen „Sultahn" Äbü-Mediön *) daselbst in großer Dürftigkeit lebe. Der Baron beschloß, ihn zu sich und, wenn er es zufrieden, mit sich nach Europa zu nehmen. Früher war er schon einmal in England gewesen und hatte sich dort so wohl befunden, daß er wünschte nach Europa zurückzukehren. A » bd - 8 l - S » ms, a - s, ht **) erschien in den zerlumptesten Kleidern bei uns und schien entzückt über die sich ihm darbietende Gelegenheit, wieder in bessere Umstände zu gelangen.
Er fiel auf sein Angesicht, küßte die Füße des Barons und sagte:
*) Z» deutsch: Vater (Begründer) der Städte.
**) Sklave der Himmel.