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kleinsten Umfanges, kann auf die Dauer solcher Kenntnisse nicht ent- rathen, schon gar nicht in einer Zeit, wo der unaufhaltsame Antrieb der Cultur auch in den verborgensten Winkeln des Wirtschaftslebens sich fühlbar macht. Die Abfassung von Geschäftsbriefen, von Quittun­gen , Telegrammen, Postsorten u. dgl., die einfachste Form der Buch­haltung und der Cassagebarung, die Berechnung der Nachlässe und Zinsen, die Kenntnis von der verhängnisvollen Bedeutung des Wech­sels im Geschäftsbetriebe, des Wesens einer Calculation, der Waren- numeration, die Vertrautheit mit den wichtigsten Einrichtungen des Verkehres (Post, Telegraph, Telephon, Fracht, Zoll, Eisenbahn), des Versicherungswesens (Unfall-, Kranken- und Altersversicherung), des Postsparcassenverkehres u. s. w. all dies muss heutzutage gekannt und verstanden sein, wenn an den Mangel solcher Vorkenntnisse sich nicht, wie die tägliche Erfahrung zeigt, sehr nachteilige Folgen knüpfen sollen, welche die Wurzel des gesunden Geschäftsbetriebes erfassen, sie unter­graben und schließlich nur zu oft vernichten. Es wäre natürlich nur zu wünschen, wenn auch die männliche Geschäftswelt in dieser Hinsicht entsprechend belehrt würde; zweifellos ist aber hauptsächlich hier die Frau berufen, die vorhandene Lücke auszufüllen. Gerade in kleinen Betrieben nimmt sie ja eine bedeutsame Stelle ein. Die Frau des Geschäftsmannes, die Tochter oder Verwandte des Hauses oder das aufgenommeneLadenmädchen", die Cassierin u. s. w. sollen abgesehen von den Fällen, wo die Frau selbst die Leitung führt dem Inhaber des Geschäftes, der häufig gar nicht in der Lage ist, sich um die formelle Seite desselben zu kümmern, die innere Betriebsmanipulation abnehmen, und hiezu muss erst die Frau, beziehungsweise das Mädchen erzogen werden. Gegenwärtig besteht in Österreich dazu keine aus­reichende Gelegenheit "), und wie leicht ließe sie sich im größten Maße beschaffen! Das wird sich sofort erweisen.

Nach Ansicht der mit den Verhältnissen kleiner Betriebe vertrauten Sachverständigen, welche der Verfasser zurathe gezogen hat, würde ein zweimonatlicher Curs mit wöchentlich vier Doppelstunden genü­gen, um den in engen Grenzen gehaltenen und für eine rein populäre Darstellung bestimmten Lehrstoff zu bewältigen, dessen Umfang und Art der wirkl. Lehrer an der Staatsgewerbeschnle im 1. Bezirke Wiens, Franz Kollmann, nach den Angaben des Verfassers festzustellen versucht hat. (Dieses Programm soll später an einer anderen Stelle zur Veröffentlichung

Die eigentlichenHandelsschulen" verfolgen, wie -später berührt werden wird, ganz andere Aufgaben, sind in der Regel sehr kostspielig und in ihrem Pensum zu umfangreich.

v. Ha y inerte, Der weibliche Fachunterricht :c.

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