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4. Curie für die Heranbildung von Hilfskräften für das Verkehrs­wegen (Voll-, Telegraphen-, Telephon- und Eilenbahnwelen n. a.j.

Ganz ähnlich liegen auch die Verhältnisse aus diesem Gebiete der Verwaltung, und man muss daher mutatis mntnnclw die Anwendung der gleichen Maßnahmen, wie wir sie oben bei den Cursen für den Kanzleidienst erörtert haben, empfehlen, demnach die Errichtung von Specialcursen für die sachliche Vorbildung des Personales, auch noch vor dem eigentlichen Antritt der Praxis*), durch die Leitungen der Verwaltungszweige selbst, und zwar mit möglichst kurzer Dauer und kostenlos; dadurch würde denselben der unverkennbare Vortheil erwachsen, dass sie die Aspirantinnen für einen solchen Dienst wenigstens einigermaßen schon kennen würden, bevor diese wenn auch erst nur provisorisch aufgenommen werden, dass also auch da nicht mehr so massenhafte Bewerbungen um Stellen aufs Ungewisse hin erfolgen, sondern mit dem durchschnittlichen Bedarf an Kräften in Einklang gebracht würden, endlich dass hiedurch auch in Bezug aus die Stellung, ihre Entlohnung und aus das Avancement solcher weiblicher Arbeitskräfte dann billigen Anfor­derungen weit leichter entsprochen werden könnte, wie bisher. Nament­lich hinsichtlich der Telegraphistinnen und Telephonistinnen sind kürzlich in dieser Richtung, wie es scheint, nicht unbegründete Beschwerden erhoben worden. Eine bezügliche Äußerung lautet**):Jede Prüfungs- candidatin muss die Bürgerschule mit gutem Erfolge absolviert haben ; ferner hat sich dieselbe einem Specialcurse für Telegraphie zu unterziehen. Dieser umfasst folgende Gegenstände: Lehre der Telegraphie, Reglement, Geographie, Physik, Schaltungslehre und Apparatlehre. Diese Kennt­nisse muss sich die Candidatin auf privatem Wege verschaffen, was den Nachtheil nach sich zieht, dass die Privatlehrer den Curs, welcher

*) Bei Definitivstellungen wird bei der Post die erfolgreiche Absol- vierung eines 46monatlichen Curses aus Postwesen, Geographie und Reglement schon jetzt gefordert. Für die Einführung in den Dienst selbst be­steht keine analoge Einrichtung. In manchen der Verwaltung nahestehenden Kreisen hält man auch eine solche Vorbildung der Aspirantinnen für das Postwesen mit Rücksicht auf die anfänglich einfache Art ihrer Verwendung nicht für erforderlich. Die Zache scheint aber doch der Erwägung wert zu sein, weil eben von Seite dieser Jnteressentinnen vielfach Beschwerden erhoben wurden und auch in die Öffentlich keit gedrungen sind. Diese werden wohl am besten wissen, wo der Schuh sie drückt!

**> Siehe die eingehende Schilderung der Lage des bezüglichen Personales im Artikel:Die k. k. Telegraphen-Manipulantinnen" in den Doc. d. Frauen, Bd. II, Nr. 17, S. 443 u. folg.

v. H a y I» e r l e, T er weibliche Fachunterricht :c. H