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gesorgt, als durch Thüren und Fenster, weiche leicht einen schäd­lichen Luftzug ermöglichen.

Was schliesslich die Art der Unterbringung der Verwundeten im Kranken-Wagen betrifft, so ist für jedes Individuum ein Luftraum von 4 Kubik- Metern (unter Voraussetzung einer ent­sprechenden Ventilation) erforderlich: mehr als 10 Kranke in einem Wagen unterzubringen, ist nicht zulässig. Die Bettung der Ver­wundeten auf einfache Feld-Tragbahren (Freussen und Ameri­kaner), auf denen sie vom Verbandplätze eventuell bis in die Heimat befördert werden können, wäre die entsprechendste, wegen der Uleichheit des Materiales und um dem Verwundeten das schmerzvolle und gefährliche Umbetten zu ersparen, jedoch eignet, sich dieselbe nur für einen kurzen Transport. Für längere Fahrten sind Tragbetten in Tragbahren-Form (der bequemeren Lagerung wegen) unerlässlich: dieselben sollten für die einzelnen Zuge gleichartig construirt sein. Um die Stösse des Wagens möglichst zu paralisiren, sollen die Betten auf Federn oder federnde Gestelle gesetzt oder auf der Wagendecke suspendirt werden; die Suspen­sion soll jedoch keine grösseren Schwankungen der Betten beim Fahren zulassen.

Das Freilasseu des Wagenbodens ist sowohl behufs leich­terer Erhaltung der Reinlichkeit als der bequemeren ärztlichen Fliegt; und Wartung des Verwundeten nothwendig: auch verrücken sich am Boden stehende Bahren oder Betten leicht und erleiden heftigere Stösse und Schwingungen als die höher postirten.

Zur genaueren Beschreibung der im Sanitäts-Pavillon der Wiener Weltausstellung ausgeztellten Sanitäts-Züge übergehend, behalte ich hauptsächlich deren wichtigsten Bestandtheil, die Kranken-Wagen, im Auge.

1. Der französische Sanitäts-Zug, gebaut 1S73 von Bonnefond, Fabriks-Director in Tvrv, nach Angabe der Experten Professor Baron Mundy und Ingenieur Leon.

Derselbe besteht aus S Wagen, und zwar aus: 4 Ambulance- oder Kranken-Wagen, 1 Aerzte-, 1 Magazins-, 1 Approvisionirungs- und 1 Küchen-Wagen.