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wird. Das Schweifen erfordert volle Verlässlichkeit, Aufmerksamkeit und wenigstens einige, wenngleich elementare Kenntnisse. Die Thätigkeit verlangt ein geringes Kraftmass und bietet mehr Abwechslung, als sie die Arbeit des Windens oder jene des Spulens gewährt.

6. Weberinnen. Ihrer leichteren Hand wegen sind Frauen im Allgemeinen mit Vorliebe verwendet und ist ihnen nur das Weben jener Stoffe entzogen, das die Kraft eines Mannes erfordert. Dieser Arbeitsprozess bedingt das volle Vertrautsein mit dem ziemlich com- plicirten Werkzeuge, dem Webstuhl, dann nicht gewöhnliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt.

Bei mechanischen Stühlen vermindert sich der Umfang der Thätigkeit bis nahezu auf das Einlegen der Schuss-Spule in die Schütze. Eine Arbeiterin übersieht bequem zwei Stühle, deren jeder in der Woche an 150 Ellen Stoff fertig bringt.

7. Mit dem Webstuhle stehen noch zwei andere, gleichfalls von Frauen versehene Arbeiten in engster Verbindung, nämlich jene des Zurichtens und des sogenannten Litzen­strickens. Die erstere Arbeit trägt mit dazu bei, den Stuhl arbeitsfähig zu machen; die letztere stellt einen für seine Arbeit wesentlichen Bestandtheil, die Litze, her.

Der Lohn, oder bei den Arbeiten mit Stücklohn der Verdienst, erreicht in Wien per Woche bei den Magazineurinnen eine Höhe von 8 10 fl., bei den Winderinnen und Schweiferinnen (5 8 11., bei den AVeberinnen (5 11., bei den übrigen in diesem Indu­striezweige verwendeten Arbeiterinnen 5'/ 2 fl.

Fabrikation von Seidenbändern.

Aehnlich anderen Zweigen der Textilindustrie beschäftigt dieser Industriezweig weib­liche Arbeitskräfte bei folgenden Arbeitsprozessen:

1. Bei (lein AYinden.

Es werden hierzu Mädchen von 1416 Jahren gegen einen AVochenlohn von 2 bis

3 fl. verwendet. Die Lehrzeit beträgt 4 Wochen.

2. Bei dem Spulen und Kettenschweifen.

Diese Arbeiten versehen Mädchen von 1618 Jahren. Sie bedürfen einer Lehrzeit von

4 Wochen und verdienen 3 bis 4 fl. per AVoche.

3. Bei dem AVebstuhlc.

Dieser Arbeitsprozess erheischt grosse Aufmerksamkeit und wird daher nur von Mädchen in den Altersclassen von 1824 Jahren versehen. Die Lehrzeit nimmt in der Regel bis zu einem halben Jahre in Anspruch. Der AVochenlohn ist 4 bis 6 11.

4. Bei dem Aufschlagen der Bänder.

Diese Arbeit leisten nach einer vierwöchentlichen Lehrzeit Mädchen von 1618 Jah­ren. Der Wochenverdienst beträgt 3 bis 4 fl.

Erzeugung 1 von Stickereien.

Die Gruppe der Stickereigewerbe zerfällt dem verwendeten Materiale und den geübten Techniken nach in folgende, entweder einzeln für sich oder auch cumulativ betriebene spe- cielle Zweige:

.4) Relief- und Flachstickerei mittelst Metallgespinnsten,

D) Relief- und Flachstickerei mittelst offener oder gedrehter Seide und Chenille,