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ders geformten Stahlstabes das Zudrücken oder Umkrämpen des Bandes um den Boden bewerkstelligt.

Die Hilfsarbeiterinnen, im Alter von 15 bis 17 Jahren, haben einen 'Wochenlohn von 2'/ 2 bis 3' , fl.; das eigentliche Eindrehen wird von Arbeiterinnen im Alter von 18 Jahren aufwärts besorgt, deren wöchentlicher Verdienst sich auf 5 bis 7'/ 2 fl. belauft.

7. Hamlitolitur.

Die durch Männer ausgefertigten Bijouterie -Gegenstände werden mittelst eines in Seifenwasser getauchten Polirstahles durch Bestreichen polirt.

Die Handpolitur beschäftigt Mädchen und Frauen im Alter von 18 Jahren aufwärts mit einem Verdienste von 5 bis 6 fl.

8. Das Fassen.

Die bei den meisten Bijouterie-Artikeln in Verwendung kommenden Halbedelsteine und Imitationen werden mit der Pincette in die dazu passenden Fassungen gebracht und hierauf die an der Fassung befindlichen kleinen Zacken um den Stein augedrückt.

Zu diesen Arbeiten werden Mädchen im Alter von 17 Jahren aufwärts und Frauen verwendet, welche sich wöchentlich 4 bis (3 fl. verdienen.

Fabrikation von Scliirmg'estellen und deren

Bestand theilen.

Bei der Fabrikation von Regen- und Sonneiischirmgestellen, sowie deren einzelnen Be­standteilen, fallen dem weiblichen Geschlechte folgende Arbeiten zu:

1. Pressen der Zwingen und Scheiben.

Diese Arbeit wird in einzelnen Fabriken noch ohne Benützung der Dampfkraft* von Mädchen im Alter von mehr als 16 Jahren mittelst einer Handpresse ausgeführt.

Die Zwingen und Scheiben dienen zur Vervollständigung des Holzstockes bei Schirm- gestellen und werden je nach der Beschaffenheit dieser aus Eisen- oder Messingblech ge­drückt oder gezogen.

Auf einer Handpresse mittlerer Grösse (ca. 200 Pfd. schwer) werden aus den betref­fenden Blechen runde Platten geschnitten, welche dann in Durchzügen mehrere Male durch­gezogen oder gedrückt werden, bis sie die erforderliche Höhe erlangt haben. Darnach werden sie erst konisch gedrückt.

Das Abdrehen und Poliren auf der Drehbank, sowie das Oxydiren auf chemischem Wege, wird von männlichen Arbeitern ausgeführt.

Um die Zwingen und Scheiben gegen die Einwirkungen der Luft zu schützen, werden sie mit einem Alkoliolfirniss überzogen. Diese Arbeit, sowie das Einpacken in Cartonnagen, wird gleichfalls von Mädchen im Alter von 16 Jahren und darüber besorgt.

Eine geübte kräftige Arbeiterin verdient bei zehnstündiger Arbeitszeit mit dem Pressen oder Drücken der Scheiben oder Zwingen durchschnittlich 7 fl.; bei dem Firnissen, welches viel Reinlichkeit und eine leichte Hand erfordert, bis 9 fl. per Woche.

2. Anfertigen der Schieber (Rosen) und Kronen.

Diese unentbehrlichen Bestandtheile eines Regen- oder Sonnenschinngestelles werden zum Theile von Mädchen über 16 Jahren ausgeführt, und zwar in folgender Weise:

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