gähn in der Faust stürmt man den Berg hinan, den Dörfern der Schwarzen entgegen. Hinter jedem Baumstämme lehnt ein kamps- gcrüstcter Mann; der sichere Pfeil entgleitet geräuschlos seinen Händen. Hier nützen die Feuerwaffen wenig oder nichts. Der Krieger kämpft Mann gegen Mann mit dem Feinde. Oft werden die Gewehre der schwarzen Soldaten, welche ihre Furcht vor dem Pulver nicht überwinden konnten und mit abgewandtem Gesichte feuern, plan- und zwecklos gebraucht; weder Taktik noch Kanonen helfen im Urwalde; der nach den Regeln europäischer Kriegskunst eingeschulte Soldat unterliegt im Einzelkampfe dem kühnen Schwarzen.
Wohl diesem, wenn er den Feind zwingt, sich zurückzuziehen, aber wehe ihm, wenn ihm dieß nicht gelingt! Dann wird das Dorf der Neger umzingelt und genommen. Tigern gleich stürzen sich die Soldaten auf ihre Beute. Greise, Kranke und zu Sklaven unbrauchbare Feinde werden von den jetzt keine Menschlichkeit mehr kennenden Soldaten ohne Weiteres niedergestochen, die Frauen geschändet. Den wüthenden Grimm der Männer hat man zu bändigen gewußt. Man hat sie längst entwaffnet und in die Scheba*) gesteckt. Sie versuchen, sich darin zu erwürgen; man wehrt es ihnen. Vor ihren Augen schlachtet man Weib und Kind, Vater und Mutter; selbst die unschuldigen Hausthicre werden erbarmungslos niedergestochen. Zur Ehre der Weißen sei es gesagt, daß bei solchen Gelegenheiten die Negersoldatcn im Vergleich zu ihnen ächte Teufel sind, Teufel, welche mit wahrer Virtuosität schauderhafte
*) Die Scheba ist eine roh zugearbeitete Holzgabel, in welche der Hals des Gefangenen gesteckt wird. Vorn ist die Gabel durch ein fest aufgenageltes Querholz verschlossen, am Hinteren Ende besitzt sie einen langen Stiel. Diesen muß der Gefangene selbst tragen oder, wenn man sein Entfliehen befürchtet, einen hinter ihm Gehenden tragen lassen. Der Gefesselte behält die Gabel so lange an seinem Halse, bis er am Orte seiner Bestimmung angelangt ist. Sie ist nicht geglättet oder mit weichen Lumpen umhüllt, und verursacht deßhalb böse Wunden, welche so lange nicht heilen, als die Scheba ihre Wirkung äußern kann. Es ist keinem so Gefesselten möglich, zu entfliehen; allein solche Grausamkeit kann schwerlich eine Vorsicht entschuldigen, die man bei Verbrechern —oder Sklaven, welche Nichts verbrochen haben — anzuwenden für nöthig erachtet.
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