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Schnüre, Fransen und Quasten verziert; vielleicht selbst von Aaron gemacht, mindestens nach seiner Anordnung verfertigt worden.

In pietätvoller Gesinnung ehrt die Genossenschaft noch heutigen Tages ihren Stifter besonders dadurch, dass sie dessen plastische Figur in niedlicher künstlerischer Ausführung* in ihren Amtslocalitäten auf­bewahrt. Die alte Posamentir-Innungsfahne enthält auch ein hübsches Oelgemälde, den Hohenpriester darstellend, wie er vor der Bundes­lade das Räucherfass schwingt.

Aus einer Handwerkerordnung von Joh. Andre v. Liebenberg, Sr. Majestät Rath und Bürgermeister der kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, vom 27. Februar 1683, erfahren wir, dass anno 1317 Perlhefter oder Seidennäher, die Glaser, Goldschläger und Aufdrucker oder Kartenmacher in Wien zu einer Zeche oder Zunft vereinigt ge­wesen und sich alle zusammenSt. Lucas-Bruderschaft genannt haben.

Weil sich aber anfänglich die Maler und Goldschläger, später die Glaser und Kartenmacher aus verschiedenen Ursachen von den Perlstickern absonderten und ihre besonderen Handwerkerordnungen errichtet und bestätigt erhielten, so hat sich das Handwerk oder die Kunst der bürgerlichen Perlhefter für sich allein bestehend con- stituirt, indem dieser Zunft nicht nur ihre alten Rechtsamen oder Ordnungen, wie zuletzt vom 1. März 1607 beibehalten, sondern auch durch den Bürgermeister Joh. Andre v. Liebenberg bestätigt und mit neuen Punkten (Artikeln) verbessert worden sind.

Eine Urkunde vom 27. August 1599, im Besitze der Posamentir- genossenschaft, stammt von Oswald Hünndorffer, Bürgermeister und Rath der Stadt Wien, welcher in Folge des ausgesprochenen Wunsches seiner Mitbürger, die dem Schnürmacherhandwerk zugethan sind, einen Zunftbrief für Meister, Gesellen, selbst für Zurichter derBürger­lichen Schnürmacher in optima forma erlassen hat.

Es ist daraus hervorzuheben, dass, wenn Einer Meister werden wollte, derselbe vier Jahre lang Gesellenreisen unternommen und zwei Jahre bei einem oder bei zwei Meistern in Arbeit gestanden haben musste.

Meistersöhne hatten in diesen Beziehungen nur die halbe Zeitdauer aufzuweisen.

Ueber die Ablegung von Meisterstückproben waren genaue Vor­schriften angegeben.

Aus einem Patente Kaiser Ferdinand II., vom 15. April 1636, für die bürgerlichen Schnürmacher in Wien bestätigt, durch Kaiser Ferdinand III., mittelst Patent vom 19. August 1642, sehen wir