zu bewältigen. Die ins Stempelamt mit den Waaren entsendeten Leute, meistens Fabriksmädchen, legten die ihnen dort zur Verfügung ge­stellten kleinen runden Oblaten mit Pappe an die Ausschnittstreifchen der Stücke oder bei Tücheln an die Fransen, und wurden dieselben dann durch den Stempelmeister mittelst einer mechanischen Vorrichtung in Form des kaiserlichen Adlers oder einer sonstigen amtlichen Mar­ti rung gepresst.

Die Waarensendungen nach dem Stempelamte erforderte selbst­verständlich eine genaue Abzählung der Stückzahl und Einschreibung in ein Begleitbuch; nach Zurückgelangung der gestempelten Waare musste wieder revidirt werden, was auch unliebsam viele Zeit in An­spruch nahm. Durch Zerschneiden mancher wohl schon früher ge­stempelter Stücke war eine Nachstempelung erforderlich.

Bei grösseren Partien geriethen die Stempel bisweilen durch­einander und konnten nur mit Mühe entwirrt werden. Beim öfteren Umpacken, besonders auf Märkten, die zu jener Zeit stark besucht wurden, zerbröckelten mitunter die Stempel, wodurch die Eigenthümer Gefahr liefen, bei einer ämtlichen Revision straffällig zu erscheinen.

Zieht man den auf der folgenden Seite reproducirten Tarif des Patentes vom Jahre 1784 in nähere Betrachtung, so ist der überaus wirksame kaiserliche Schutz zu constatiren, welcher der heimischen Seidenindustrie in erster Linie dadurch zutheil ward, dass gewisse Seidenwaaren, mit Ausnahme derjenigen für Privatconsum, und diese nur gegen Entrichtung hoher Zölle, ausser Handel gesetzt, mithin für gewöhnlich nicht eingeführt werden durften, in Folge dessen die österreichische Seidenfabrication in der glücklichen Lage war, sich mit Sicherheit und Ausdauer ihrem Berufe hinzugeben und vorwärtsstrebend mit der Zeit eine hohe Stufe der Vollkommenheit erreichen zu können.

Die Eingangszölle für primitive Seiden- und verschiedene Ab­fallsorten sind sehr billig angesetzt, während die schon bearbeiteten Seiden nach dem Grade ihrer Veredlung (filirt, tramirt, organzinirt, Näh- und Steppseide etc.) einem höheren Eingangszolle unterworfen waren, einerseits um der heimischen Weberei den Bezug der unent­behrlichen Materialien nicht zu sehr zu erschweren, andererseits die inländischen Seidenbearbeitungs-Anstalten einigermassen gegen die .ausländische Concurrenz zu schützen.

Gefärbte Seide wurde mit einem verhältnissmässig höheren Zolle helegt; in wohlweiser Berücksichtigung der heimischen Seidenfärberei,