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Erzeugnisse gezwungen, noch in die Unmöglichkeit gesetzt, was er vielleicht sehnlich wünschet, aus fremden Ländern kommen zu lassen; aber da Se. Majestät das hiervon fallende Erträgniss ganz als einen Commercialfonds zur Unterstützung der inländischen Industrie und Verbesserung der Manufacturen zu widmen die Absicht haben; so ist es billig, dass die Consumenten auswärtiger Waaren, was durch sie auf einer Seite den Nationalgewerben entgeht, auf der anderen durch einen verhältnissmässig grösseren Beitrag zum Commercialfonds ersetzen.

Die einzelnen Bestimmungen vorstehenden Patentes, wovon eine Abschrift im Technologischen Gewerbemuseum hinterlegt ist, sind in 9 Paragraphen präcisirt; weiters ist ein Verzeichniss der aus fremden Ländern gegen Pässe einzuführenden Waaren, deren Gebühren und die Stempelungsmassregeln für die inländischen Erzeugnisse beigefügt. Wir reproduciren die Eingangszölle für die wesentlichsten Artikel der Seidenindustrie auf Seite 66, dieselben sind demHandbuch aller unter der Regierung des Kaisers Josef II. für die k. k. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1784, 7. Band, Wien 1786 entnommen.

In Bezug auf die weiter oben berührten Stempelungsmassregeln lässt sich gegen die Einführung der diesfälligen Verordnung laut § 1, zumal mit Rücksicht des zu jener Zeit bestandenen Prohibitivsystems, nichts ein wenden, doch mag es gestattet sein, der Wahrheit gemäss zu constatiren, dass die Aufhebung des Commercial-Waarenstempels, welcher bis anfangs der zweiten Hälfte des XIX. Jahrhunderts währte, und in Folge herabgesetzter Eingangszölle überflüssig geworden, von den Fabrikanten und Geschäftsleuten freudigst begriisst wurde; nicht sowohl wegen Ersparung der an und für sich unbedeutenden Stempel­gebühren, sondern hauptsächlich wegen des mit der Stempelung ver­bundenen Zeitverlustes sowie anderer Unannehmlichkeiten, die damit im Zusammenhänge standen. Stempelämter befanden sich allerdings in nächster Nähe der Fabriken, doch kamen daselbst häufig so viele Parteien zusammen, dass es oft Stunden, ja halbe Tage dauerte, bis einzelne Parteien abgefertigt werden konnten.

Grössere Stücke Seiden- und Halbseidenstoffe, welche wegen eventuellen Zertheilens beim Verkaufe, gewöhnlich am Anfänge und Ende des Coupons, an Musterausschnittstreifchen gestempelt wurden, erhielten grösstentheils eine rasche Abfertigung, doch hunderte von kleinen Bandrollen, kleine Posamentirartikel, Tüchel etc. waren schwer