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aber nicht eingehend behandelt werden konnten. Es geschah dies aus dem Grunde, weil für die letztgenannten Industriezweige keine genügenden Nachweisungen bestehen, doch gelang es uns in Bezug auf die Bandmacherei Einsicht von Gewerbe-Yerleihungsdecreten und Documenten zu erhalten, welche wlinschenswertlie Anhaltspunkte für unsere Geschichte darbieten. Diese Papiere datiren zwar erst aus dem letzten Decennium des vorigen Jahrhunderts, da jedoch wieder­holte Ansuchen um Bewilligung des Betriebes der Bandmacherei ge­stellt wurden, ist anzunehmen, dass diese Beschäftigung bereits in gutem Zuge sich befunden, welche Annahme noch weiters dadurch erhärtet erscheint, als in der denkwürdigen Generaltabelle vom Jahre 1772 gleich im Beginne (Nr. 17) unter dem TitelSchweizer Band­fabriken 31 Meister und Witwen mit 161 Stühlen, 163 Maschinen und Filatorien und einem Gesammtpersonale von 458 Hilfsleuten figuriren. Noch kommen in derselben Tabelle sub Nr. 30 130 Posamentirer und Bandmacher vor, welche zusammen 457 Stühle beschäftigen.

Wir lassen nun der Curiosität wegen einige der oben bemerkten dem Archive der Genossenschaft der Band-Erzeuger in Wien ent­nommenen Documeute (Gewerbsverleihungen enthaltend) in wortgetreuer Abschrift folgen:

An die hohe Regierung!

Johann Hill er verehelichter Dünntuchmachergesell auf dem Neustift Nr. 34

um seine vom Magistrat eingestellte glatte Bandma- cherey auf Handstülilen, fernerhin fortsetzen zu dürfen.

Rathschlag.

Bei der Magistratur aufzubehalten, und wird dem Bittsteller in Folge eines herabgelangten hoh. Regier.-Decrets vom 16. d. M. der fortan ruhige Betrieb seiner bisher ausgeübten Seidenbandmanufactur mit Handstühlen hiemit gegen deine belassen, dass er von Verfertigung der reichen Bänder, oder anderweitigen Posamentirerarbeit sich zu enthalten schuldig seyn solle. Dessen derselbe, die bürgl. Posamentirer- meister, die Vorsteher der Bandfabrikanten, und das Steueramt von der Kanzlev ex offo rathschlägig zu erinnern sind.

Ex Cons. Mag. Vien, den 22. Deebr. 1791 J. B. Edler v. Hermann.