In gleicher Weise wird das Ansuchen des Seidenzeugmacher Ant. Bader in Gumpendorf Nr. 41den Fortbetrieb seiner glatten Seidenbanderzeugung auf Handstühlen fernershin ausüben zu dürfen, bewilliget.

Einen merkwürdigen Contrast bildet die folgende Befugniss- verleihung wegen der sonderbaren Beschränkung auf nur vier Maschinen- Stühle.

Magistrat.

Michael Rotz engruber, verabschiedeter vom löbl. preussisch Regiment, und Bandmachergesell auf der Wieden in der Halbgasse- Nr. 173

bittet, womit ihm zur Verfertigung . der Schweitzei-Seidenbänder auf Mülil- stühlen das fabriksmässige Befugniss mit Gehülfen und Jungen, bewilligt werden wolle.

R.

Ueber die erhobenen Umstände wird bewilliget, dass Bittsteller auf vier Maschinenstühlen seidene Bänder mit Gehülfen erzeugen dürfe jedoch hat er sich bei Verlust dieses Befugnisses von Betreibung mehrerer Stühle und Lehrung der Jungen zu enthalten. Dessen die priv. Bandfabrikanten gehörig, das Steueramt aber Amtswegen, ratli- schlägig zu erinnern.

Ex Cons. Mag;. Vien, den 5. July 1799 Bitermann.

Mit holl. Regier. Rathschlages vom 23. v. Al. wurde hierher bedeutet, dass der Seidenbandmacher Joseph Fidler im Neulerchen­felde (im Schmalzhofe) über sein Gesuch das fabriksmässige Befugniss zur Verfertigung der schweitzerischen Seidenbänder mit den nöthigen Gehülfen und Lehrlingen beyderley Geschlechtes doch mit dem Bey- satze von Seite der Regierung ertheilt worden sey, dass demselben zugleich empfohlen werde, um der Klage wegen des Gesellenmangels vorzubeugen, so viel nur möglich AVeibspersonen in Arbeit zu nehmen.

Ex Cons. Mag. Vien, den 20. August 1799 Joseph Earl Regele m. p."