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Diesen Anordnungen zufolge dauerte bei den Posamentirern die Lehrzeit fünf, und wenn der Lehrling auch Kleidung erhielt, sechs Jahre; jeder Geselle, der Meister werden wollte, musste vier Jahre gewandert und zwei Jahre bei einem oder zwei Meistern in Arbeit gestanden haben.

Derselbe war auch verpflichtet, Meisterstücke zu verfertigen, deren Beschaffenheit genau vorgeschrieben ist.

In Bezug auf die Erzeugung von Borten sind nach der Qualitäten­ordnung noch eine Menge ins kleinste Detail fallende so recht zünftlerische Anordnungen getroffen.

Aus dem bisher Gesagten ist die Mannigfaltigkeit der Posamentir- arbeiten leicht ersichtlich, die übrigens in neuerer Zeit, in nach­benannte Kategorien getheilt, und diese alle mit der Posamentir- genossenschaft vereinigt worden sind, nämlich:

1. Ungarische Schnürmacher,

2. Knopf- und Crepinmacher,

3. Gold- und Silberdrahtzieher,

4. Gold-, Silber- und Perlensticker,

5. Gold- und Silberplättner und Spinner,

6. Schnür- und Börtelmaeher,

7. Wollzwirner,

8. Spinner,

'9. Merkgarnerzeuger,

10. Hemdknöpf- und Lampendochtmacher und Erzeuger gehäkelter und genetzter Waaren.

In einer Eingabe der Innung der bürgerlichen Posamentirer oder Schnürmacher in Wien, an die löbliche Handels- und Gewerbekammer daselbst, vom 12. Juni 1852, finden wir einige interessante Daten, so z. B., dass im Jahre 1758 ein Meisterbuch angelegt wurde, die Meister aber schon seit 1717 angefangen, bis zum heutigen Tage ein­getragen worden sind; ferner liegt ein einfaches Einschreibebuch vor r in welchem die Quartalseinkünfte von 1606 bis 1811, also durch 205 Jahre, und zwar meistens von dem jeweiligen Innungscommissär ein­getragen worden sind.

Die letzten von der Niederösterreichischen Landesregierung am 28. April 1773 herabgelangten und durch den Bürgermeister Jos. Georg Hörl am 15. Juli desselben Jahres publicirten Handwerks­artikel 1 ) stehen zum Theile noch in Kraft, sind aber seit der Zeit bis

9 Befinden sieh in Abschrift beim Technologischen Gewerbe-Museum.