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bis 1816 zusammen eine Ausfuhr von 15.466 Pfund an übersponnenem Golde, 5254 Pfund an leonischen Gespinnsten u. s. w., ausser vielen anderen Artikeln, welche unter der Hauptrubrik der Posamentirer- Arbeiten begriffen sind.

Die Posamentirerarbeiten auf dem Stuhle.Wenn schon -die vorhergehende Abtheilung der Posamentirer-Arbeiten aus freier Hand sich auf keine geringe Anzahl von Fabrikaten beschränkte, so sind dagegen die Posamentirer-Arbeiten auf dem Stuhle sowohl rücksichtlich der Art des Fabrikates, in Ansehung des verwendeten Materials, der Erzeugungsart und nach der Art der Ausübung noch weit mannigfaltiger.

In Betreff der Art des Fabrikates umfassen die Posamentirer- arbeiten auf dem Stuhle: Gold- und Silberborten, Wagen- und Livree­borten, Gurten und Leitseile, wollene und seidene Militärborten, Bor­düren und Tapeziererbörtchen etc., Seiden-, Sammt-, Leinen-, Woll- und Baumwollbänder aller Art, Wirthschafts- oder Stuhlspitzen, Q Fransen, Wollschnüre, Knöpfe, eingesetzte Arbeiten etc. Man ersieht schon aus dieser Aufzählung der Hauptgattungen der Stuhlarbeiten, wie ausgedehnt das Gebiet des Posamentirers ist.

In Ansehung des Materiales findet zwischen den einzelnen Posamentirarbeiten ein sehr erheblicher Unterschied statt, indem ihre Verschiedenheit nicht bloss auf der Verfertigungsart, sondern haupt­sächlich auch auf dem Rohstoff beruht, woraus sie erzeugt werden.

Die eigentlichen Bänder, welche das stärkste Fabrikat dieser Abtheilung sind wie selbe Keess einzureihen beliebtwurden insgemein nach dem Materiale benannt, welches zu ihrer Erzeugung in Verwendung kam. Man hat daher ganzseidene, halbseidene und Frisoletbänder, wozu noch die Sammtbänder gehören.

Das rühmliche Werk von Keess befasst sich noch mit vielen, «ehr ins Detail gehenden, technischen Ausführungen, die von gedie­gener Sachkenntniss Zeugniss geben; wir müssen uns jedoch hier be­schränken, bloss darauf hinzu weisen.

Für die zünftigen Posamentirmeister und Gesellen bestanden im Lande unter der Enns noch Wiener Artikel vom 15. Juli 1773 sowie die Qualitätenordnung vom 12. Deeember 1754 und die Handwerks­privilegien vom 20. August 1717.

x ) Derlei Spitzen konnten nur am Klöppelpolster gemacht werden.

Der Verfasser.