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Welche Stellungen können Frauen im Handel und Gewerbe finden? : Handbuch für die auf den Erwerb angewiesenen Mädchen und Frauen zugleich enthaltend statistische Mitteilungen über die weibliche Erwerbsthätigkeit, die Frauen-Erwerbsvereine u.s.w. / von T. Kellen
Entstehung
Seite
85
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III. Abschnitt

Die Frauen im Gewerbe

I. Der Anteil der Frauen am Gewerbe

In zahlreichen Fällen ist die Frauenarbeit völlig ausser Kon­kurrenz mit der Männerarbeit und daher ausser Stande, diese zu verdrängen. Für eine Reihe grosser und wichtiger Gebiete scheiden die Frauen zunächst gänzlich oder nahezu ganz aus, weil sie den Anforderungen physisch nicht gewachsen sind. Dahin gehören beispielsweise: Heeresdienst, Seefahrt, schwere landwirtschaftliche Arbeit, die grobe Verarbeitung des Eisens, der Metalle überhaupt, des Holzes, Bergbau, Baugewerbe, Glasbereitung u. s. w. Diesen Gebieten stehen andere gegenüber, auf denen sie naturgemäss besonders stark be­teiligt sind. Dies sind ausser der Landwirtschaft die Be­kleidung*- und Reinigungs-Industrie, die Textil-Industrie, die Bereitung von Nahrungs- und Genussmitteln. Man wird den Frauen ein hervor­ragendes Anrecht auf diese Gebiete nicht wohl streitig machen dürfen, da sie von jeher ihre Domäne w T aren.

Man hat den Frauen sogar die verschiedensten Handwerke empfohlen und geglaubt, das sei derbeste Weg, das Handwerk zu einem Teil wenigstens zu retten.*) Die meisten Zweige des Hand­werks sind aber vorwiegend Männerberufe, und in den meisten Fällen ist die physische Kraft der Frauen durchaus unzureichend. Aller­dings giebt es einzelne Ausnahmen. Friseurinnen kann man es selbst­verständlich nicht verwehren, ihr Geschäft handwerksmässig und selbständig in offenen Geschäften zu betreiben. Hauptsächlich aber sind es zwei handwerksmässige Berufe, die von der Frau in voller Selbständigkeit ausgeübt w T erden: die Schneiderei und das Putzmachen.

*) Julius Meyer u. J. Silbermann, Die Frauen im Handel und Gewerbe. (Dahms, der Existenzkampf der Frau. Berlin 1895. S. 253.)