V. Abschnitt

Arbeits-Nachweis und Frauen- Erwerbsvereine

I. Der Arbeitsnachweis

Je mehr die Frauen sich der Erwerbsthätigkeit zu wenden, um so grössere Bedeutung gewinnt auch für sie ein gut und einheitlich organisirter, gemeinnützig geleiteter Arbeitsnachweis. Man unterscheidet folgende Arten:

1. Das Stellenvermittlungs-Gewerbe. Die gewerbsmässigen Stellenvermittler, die im Allgemeinen keinen guten Ruf gemessen, be­schaffen besonders Dienstboten und Arbeiterinnen Stellungen. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe betreffen hauptsächlich: Missbräuchliche und versteckte Erhebung von Vorschüssen, Überforderung an Ge­bühren, absichtliche Unterbringung von schlechten Dienstboten und Arbeiterinnen, um häufigen Stellenwechsel hervorzurufen, Beeinflussung der Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeiterinnen, künstliche Unter­haltung von Arbeitslosigkeit durch Anlockung (fingirte Vakanzen) einer das Bedürfnis übersteigenden Zahl von Arbeiterinnen nach 'den grossen Städten, Verführung zu Ausschweifungen und Begünstigung der Unsittlichkeit. Die Hauptgebiete der Stellenvermittler sind der Gesindedienst, das Unterrichtswesen, das Schauspiel- und Musikwesen, das Gastwirtschaftsgewerbe (Kellnerinnen) und die Landwirtschaft.

2. Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsnachweis. Da die weiblichen Personen, die berufsmässig thätig sind, noch keine um­fassende Organisationen gebildet haben, so ist der betreffende Arbeits­nachweis für sie bisher nicht von grosser Bedeutung geworden. In Deutschland sind sie hier und da für das Handelsgewerbe organisirt. In Berlin giebt es einen Fach verein der Handlungsgehilfinnen und