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ins Jahr 1779 enthält, tauchte im Jahre 1730 einNeues Meister- Aufnahmsbuch der bürgerlichen Seidenzeug-, Sammt- und Dünn­tuchmachermeister auf, welches, bis 1804 geführt, im Jahre 1750 30 Eintragungen bürgerlicher Meister enthält, darunter auch Namen von Meistern, welche der ersten Bruderschaft (1710 gegründet) an­gehörten. Der Verleihung eines Meisterrechtes ging selbstverständlich die Anfertigung eines Meisterstückes, sowie der Erlag der Meistertaxe voraus. Für die Erwerbung des Bürgerrechtes waren noch besondere Gebühren zu entrichten x ).

Die Beschränkungen, welche der Zunftbrief den Meistern auf­erlegte, brachten es mit sich, dass mitunter sogar anerkannte, tüchtige Meister den Beitritt zur Zunft verweigerten und lieber aufHoffreiheit reflectirten. Diese Sonderbarkeiten fanden zum grössten Aerger der Zünfte bei der Regierung eine thatkräftige Stütze. Wie nach den Türkenkriegen, so war jetzt nach dem spanischen Erbfolgekrieg eine Resolution (vom 9. April 1714) an die Landesregierungen ergangen, auf Mittel und Wege zu sinnen,wie in den Königreichen und Landten allerhand Manufacturen und das Comercium besser eingeführt werden möchte. Demzufolge forderte die niederösterreichische Regierung den Handelsstand zur Errichtung von Fabriken auf und schuf so die officielle Grundlage für die Entwicklung einer Grossindustrie, vor welcher die sorgfältig geschützten Rechte der Zünfte um so eher in den Hintergrund traten, als die Bruderschaften durch manche Uebel- stände und Ausschreitungen die Gunst der Behörden verscherzt hatten.

Zum erstenmal seit langer Zeit standen die Erblande vor einem grossen industriellen Aufschwung, an dem sich nicht bloss schon an­sässige Handelsleute, sondern auch von der Regierung anfangs mit allen Mitteln unterstützte Ausländer betheiligten.

Zu diesen gehört Jean François Dunant, ein gebürtiger Genfer, der in Wien die Fabrication eines damals äusserst gangbaren Artikels, des schwarzen Glanztaffets, einbürgerte.

Mit Beziehung auf die oben erwähnte Resolution erbot sich Dunant, diesen Artikel in Wien zu erzeugen, wenn ihm ein Privi­legium auf 20 Jahre verliehen und sonstige nicht unbescheidene

J ) Im Ganzen stehen im besagten Ladebuch vom Jahre 1711 bis 1804 fast 500 Meister eingetragen; im Mittel circa fünf Meister per Jahr. Zieht man jedoch in Berücksichtigung, dass nebenher Hofbefreite, Privilegirte, Schutzverwandte und Solche vorkamen, die einer Zunft nicht angehörten, so stellt sieh eine weit grössere Zahl von Meistern der Seidenzeugfabrication heraus.

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